Er war schon als Strafunmündiger über 30 Mal überwiegend wegen Suchtgift-, Vermögens- und Gewaltdelikten bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Diese beantragte nun wegen einer höhergradigen Abnormität die Unterbringung in einer Anstalt für derartige Rechtsbrecher.
Seine erste Straftat als nunmehr Strafmündiger beging er bereits zwei Tage nach dem 14. Geburtstag mit einer Falschaussage als Zeuge in einem Prozess vor dem Landesgericht. Er wollte damit einem Bekannten eine Verurteilung ersparen. Seither sammelte er auch Anklagen unter anderem wegen Raubes von Mobiltelefonen und Geld, Drohungen mit dem Umbringen, schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung ein.
Ein Gutachten ergab, dass der Jugendliche an einer höhergradigen geistig-seelischen Abnormität leide. Es sei zu befürchten, dass er deswegen weiterhin schwere Taten wie etwa Todesdrohungen unter Einsatz von Waffen, Raubüberfälle und schwere Körperverletzungen begehen werde. Deswegen beantragte die Staatsanwaltschaft neben einer Bestrafung - als Jugendlichem drohen dem Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft - auch die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.