Heute, Freitag, sollen am Landesgericht Salzburg die Urteile im Prozess um die Übernahme von sechs Zinstauschgeschäften der Stadt Salzburg durch das Land im Jahr 2007 fallen. Ein Schuldspruch für den wegen Beihilfe zur Untreue mitangeklagten Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) würde dabei zu vorgezogenen Bürgermeisterwahlen in der Landeshauptstadt führen - sollte der Stadtchef denn zurücktreten.

In Salzburg geht man davon aus, dass der Stadtchef bei einem Schuldspruch am Freitag keinen Kommentar abgibt, sich über das Wochenende Bedenkzeit nimmt und seine Entscheidung am Montag in einer Pressekonferenz verkünden wird. Dass Schaden im Amt bleibt, bis ein Berufungsgericht über das Urteil entschieden hat, gilt als eher unwahrscheinlich. Scheidet ein Salzburger Bürgermeister in den ersten vier Jahren seiner Amtsperiode aus, muss der Nachfolger neu vom Volk direkt gewählt werden.

Harte Strafen gefordert

In seinem Schlussplädoyer hat Oberstaatsanwalt Gregor Adamovic am 18. Verhandlungstag im dritten Salzburger Finanzskandal-Prozess schwere Geschütze gegen den wegen Untreue angeklagten Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und dessen Parteikollegen Ex-LHStv. Othmar Raus aufgefahren. Schaden sei der Fädenzieher der Swap-Übertragung an das Land und Raus das politische Bindeglied gewesen.

Adamovic forderte für die beiden Politiker unbedingte Haftstrafen. Er warf dem Bürgermeister der Stadt Salzburg vor, er habe die Übertragung der sechs Derivate der Stadt an das Land mit einem negativen Barwert von rund fünf Millionen Euro am 11. September 2007, für die es keine Gegenleistung seitens der Stadt gegeben habe, nicht nur deshalb initiiert, um das Minus loszuwerden. Sondern er habe diesen politischen Deal auch vor dem Gemeinderat verschleiert, um sein Amt als Bürgermeister - im Jahr 2009 standen Wahlen bevor - zu retten.

Sonst hätte es geheißen, "'die rote Stadt hat spekuliert und hat Millionen in den Sand gesetzt'", argumentierte der Staatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. "Der Bürgermeister hat alles gegeben, dass die Oppositionsparteien keinen Wind davon bekommen und er sein Amt behalten kann." Adamovic bezeichnete Raus, der damals Landes-Finanzreferent war, als "Anstifter aufseiten des Landes". Auch wenn seine Motivlage im Dunkeln liege, ebenso wie beim mitangeklagten Ex-Finanzabteilungsleiter des Landes, Hofrat Eduard Paulus, der der ebenfalls beschuldigten Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes, Monika Rathgeber, die Weisung zur Übertragung erteilt habe.

Der Beweislage zufolge hätten die beiden Politiker bei mindestens drei Treffen im Sommer 2007 über die Übertragung der Derivate gesprochen. Dass es dabei quasi im Vorbeigehen nur geheißen habe, die Beamten sollten sich das mal ansehen und die negativen Barwerte und Details der Übernahme seien kein Thema gewesen, sei nicht nachvollziehbar, meinte Adamovic.

Aus generalpräventiven Gründen müssten bei der Strafbemessung spürbare Sanktionen getroffen werden, begründete der Staatsanwalt, warum bedingte Strafen nicht ausreichen würden. Entscheidungsträger von Gebietskörperschaften müssten mit besonderer Umsicht ordentlich mit Steuergeldern umgehen, betonte Adamovic. "Die Message des Prozesses muss sein: Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht politische Entscheidungsträger, die viele Jahre gute Arbeit für eine Gebietskörperschaft geleistet haben."

Nur ein Schuldbekenntnis

Monika Rathgeber hat als einzige der sieben Angeklagten im dritten Salzburger Finanzskandal-Prozess eine Schuld eingestanden. Ihr Verteidiger Herbert Hübel bat am  Mittwoch in seinem Schlussplädoyer um ein mildes Urteil, denn sie habe auch "viel Gutes getan". Die Beschuldigte trage eine Verantwortung, "auch wenn sie glaubte, einen größeren Schaden vom Land abzuwenden".

Die Verteidiger der übrigen sechs Angeklagten forderten einen Freispruch. Walter Müller, Anwalt von Bürgermeister Heinz Schaden erklärte, dass es sich nicht um einen wissentlichen Befugnismissbrauch handle. Es gebe keinen Hinweis dafür, dass vorsätzlich ein Vertrag zulasten des Landes abgeschlossen worden sei. Es habe auch keine politischen Vorgaben zur Übertragung der Derivate gegeben, sagte Müller.

Der Verteidiger von Ex-LHStv. Othmar Raus, Rechtsanwalt Gerald Ruhri, betonte, sein Mandant habe nie die Information erhalten, worum es tatsächlich gegangen sei. Er sei nur davon in Kenntnis gesetzt worden, dass es ein Problem mit Verträgen gebe, "könnt ihr euch bitte das ansehen".