Eine verheiratete Frau, die von ihrem Liebhaber schwanger wurde und Zwillinge zur Welt brachte, muss sich am heutigen Freitag wegen schwerer Erpressung am Wiener Landesgericht verantworten. Sie soll zusätzlich zum Unterhalt vom Vater 100.000 Euro pro Kind gefordert haben, sonst würde sie seiner Ehefrau von der Affäre und den außerehelichen Kindern erzählen. Der Mann übergab ihr laut Anklage 47.000 Euro.

2005 lernten sich die Angeklagte und ihr Liebhaber kennen, beide waren zu diesem Zeitpunkt verheiratet. Der spätere Liebhaber verhalf dem Ehemann der 39-Jährigen zu einer Anstellung, weshalb sich eine Freundschaft zwischen den Ehepaaren entwickelte. 2007 kamen sich die Serbin und ihr Landsmann näher, die beiden begannen eine sexuelle Affäre. 2010 wurde die Frau mit Zwillingen schwanger. Obwohl sie mit beiden Männern ungeschützten Sex gehabt hatte, ging die 39-Jährige zunächst davon aus, dass ihr Ehemann der Vater sei. In weiterer Folge beendete sie 2011 die Affäre mit ihrem Liebhaber.

DNA-Gutachten stellte Vaterschaft fest

Im Oktober 2013 nahmen die beiden ihre intime Beziehung wieder auf. Durch den neuerlichen Kontakt wurde die Angeklagte auf die Ähnlichkeit zwischen ihren Zwillingen und dem Mann aufmerksam, heißt es in der Anklageschrift. Ein DNA-Gutachten ergab, dass der Liebhaber auch tatsächlich der Vater der Zwillinge ist. Dieser wollte die Verantwortung für seine Kinder übernehmen, sah sich finanziell jedoch zunächst überfordert, da er mit seiner Ehefrau ebenfalls zwei Söhne hat, für die er unterhaltspflichtig ist.

Der 39-Jährigen war klar, dass die Ehefrau ihres Liebhabers nichts von der Affäre und den Kindern wusste. Zusätzlich zu dem ihr zustehenden Unterhalt, den sie gerichtlich beim zuständigen Bezirksgericht forderte, verlangte sie vom Vater Geld - unter der Androhung, ansonsten die Ehefrau zu informieren. Zwischen September 2013 bis Ende Juni 2014 wiederholte sie gemäß Anklageschrift ihre Drohung mehrfach in Telefonaten und persönlichen Gesprächen. Der Vater lieh sich Geld von Freunden, nahm einen Kredit auf und übergab der Angeklagten 47.000 Euro.

Die Angeklagte leugnete im Ermittlungsverfahren den Vorwurf. Ihr droht bei einem Schuldspruch im Sinn der Anklage eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.