Ein aufmerksamer Autofahrer hat am Mittwochabend drei ausgesetzte Katzenbabys auf einem Rastplatz in Niederösterreich entdeckt. Die Tiere mit den Namen Akiro, Zula und Valeria wurden medizinisch versorgt und sind nun im Katzenhaus des Wiener Tierschutzvereins (WTV) untergebracht. Wie der WTV am Donnerstag meldete, sollen die quirligen Kätzchen schon bald ein neues Zuhause finden.
Der Autofahrer hatte einen Stopp auf der Autobahnraststation Schwechat eingelegt. Als er Abfall entsorgen wollte, bemerkte er neben der Mülltonne einen Karton, der sich auffällig hin und her bewegte. Darin waren die drei Kätzchen, die er in den WTV nach Vösendorf brachte. Ein Tierarzt untersuchte die zwei Weibchen und das Männchen. Laut WTV wurden Wurm- und Flohbefall nachgewiesen, ein Tier hatte eine Augenentzündung. Die Kätzchen wurden entsprechend behandelt, gechipt und geimpft.
Erste Opfer des Tierschutzgesetzes?
Bevor die auf acht bis neun Wochen geschätzten Jungtiere zu liebevollen Menschen ziehen können, müssen sie noch einige Zeit im Katzenhaus bleiben. Der WTV bat um Verständnis, dass keine Angaben zum genauen Vergabezeitpunkt der Tiere gemacht werden können. Auch Reservierungen seien nicht möglich.
Laut WTV könnten die ausgesetzten Babykatzen "erste Opfer des neuen Tierschutzgesetzes" sein. Privatpersonen dürfen ihre Hunde und Katzen nun nicht mehr im Internet anbieten. Von der Gesetzesnovelle sind auch Organisationen betroffen, die weder ein eigenes Tierheim noch eine entsprechende Bewilligung zur Online-Vermittlung besitzen. WTF-Präsidentin Madeleine Petrovic hatte an der Novelle zur Eindämmung von Welpenschmuggel kritisiert, dass sie die Arbeit kleinerer Tierschutzvereine ohne Heime unmöglich machen würde. Die Stadt Wien setzte erste Strafverfügungen, die sie den Tierschutzvereinen geschickt hatte, wieder aus.
Wiener Tierschutzverein wandte sich an VfGH
Der Wiener Tierschutzverein (WTV) hat sich indes am Donnerstag in Zusammenhang mit der Novelle des Tierschutzgesetzes an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. WTV-Präsidentin Madeleine Petrovic übergab eine juristische Stellungnahme mit der Bitte um amtswegige Prüfung. "Wir meinen, dass das Gesetz in vielen Punkten verfassungswidrig ist", betonte Petrovic.
Hauptkritikpunkt der Tierschutzvereine ist, dass die Online-Vermittlung von Tieren nicht mehr erlaubt ist, wenn die jeweiligen Vereine keine Heime in Österreich besitzen. "In der Praxis der kleinen und großen Tierschutzvereine haben sich mit Unterstützung der Tierärztekammer und Online-Plattformen wie willhaben.at praktikable, sichere und tierfreundliche Strukturen entwickelt, die von der Politik unterstützt und nicht kaputtgemacht werden sollten. Dieses Verbot des Vermittelns im Internet sollte laut Gesetzgeber den illegalen Welpenhandel eindämmen. Allerdings ist nun genau das Gegenteil der Fall", kritisierte Petrovic. "Der WTV verlangt sofort ein Ende der juristischen Voodoo-Aktionen."