Die Darstellung des 32-jährigen Angeklagten wurde nicht nur durch seinen Freund, sondern auch durch unbeteiligte Zeugen, wie dem Türsteher, gestützt, sagte Schöffensenatsvorsitzende Petra Poschalko in ihrer Urteilsbegründung. Diese schilderten auch, dass die Frau in dem Lokal auffällig nach Gesprächen mit Männern gesucht habe. Auch KO-Tropfen konnten mittels chemischem Gutachten nicht mehr nachgewiesen werden, da dieses erst nach einem halben Jahr in Auftrag gegeben wurde.
Das Schöffengericht sah keine ausreichenden Beweise für eine Verurteilung. Der 32-Jährige wurde noch am Dienstag enthaftet.