Auf Probleme mit der Auszahlung der Familienbeihilfe für Maturanten hat am Mittwoch die Arbeiterkammer aufmerksam gemacht. Weil die Finanzämter nicht immer einheitlich agieren, könne die Zahlung schon bald nach bestandener Prüfung ausfallen. Die AK sieht deshalb Nachbesserungsbedarf bei der Finanzverwaltung, um die Auszahlung der Familienbeihilfe zwischen Matura und Studium zu vereinfachen.

Inskriptionsbestätigung

Derzeit stellen die Finanzämter die Auszahlung der Familienbeihilfe für jene Maturanten, die bereits älter als 18 Jahre sind, mit Ferienbeginn ein. Erst nach Vorlage einer Inskriptionsbestätigung wird die Beihilfe weitergewährt beziehungsweise muss überhaupt neu beantragt werden. Dabei ist an manchen Universitäten die Anmeldung erst im Herbst überhaupt möglich, erläutert die AK am Mittwoch in einer Aussendung.

AK-Vizedirektorin und Leiterin des Bereichs Soziales in der Arbeiterkammer Wien, Alice Kundtner, rät daher den Eltern bzw. Maturanten nachzusehen, ob die Familienbeihilfe für Juli überwiesen wurde, weil die Finanzämter die Regelung offenbar unterschiedlich auslegen. Denn die gesetzliche Regelung sehe eigentlich vor, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe lückenlos zwischen Ende der schulischen Ausbildung und der frühestmöglichen Fortsetzung der Berufsausbildung in den Zwischenzeiten vor und nach dem Präsenzdienst und vor dem Studium bestehe.

Sollte keine Familienbeihilfe überwiesen worden sein, sollte man mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen – und Nachweise über die bestandene Matura und den geplanten Studienbeginn soweit möglich vorlegen, rät Kundtner. Sie kritisiert in diesem Zusammenhang, dass dies im Zeitalter von "FinanzOnline" nicht per Mail möglich sei.

Fällt die Familienbeihilfe aus, könne es zudem Probleme beim Sozialversicherungsschutz geben, der an den Familienbeihilfenanspruch geknüpft ist. Das heißt, es müsse – wenn die Familienbeihilfe nicht mehr gewährt wird – auch mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen werden. Noch problematischer ist der Sachverhalt bei Maturanten, die nach der Schule zuerst den Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst ableisten und erst danach mit dem Studium beginnen. In diesen Fällen erhalten sie in den Zwischenzeiten keine Familienbeihilfe.