In Wien ist am Donnerstag der Prozess gegen den angeblichen Amokfahrer von Favoriten abgeschlossen worden, der am 29. September 2016 im Kreuzungsbereich Laxenburger Straße - Quellenstraße gezielt und mit überhöhter Geschwindigkeit eine dreiköpfige Personengruppe angesteuert haben soll. Nach einem umfangreichen Beweisverfahren trat der Staatsanwalt am Ende de facto von seiner Anklage zurück.
Nichts ist vom ursprünglichen Vorwurf gegen den vermeintlichen Amokfahrer von Wien-Favoriten übrig geblieben. Die Geschworenen verneinten am Donnerstag im Wiener Landesgericht für Strafsachen einstimmig die Anklage wegen versuchten Mordes. Es reichte nicht einmal für eine Verurteilung wegen versuchter Körperverletzung - die entsprechenden Fragen wurden von den Laienrichtern ebenfalls verneint.
Der 21-jährige Installateur wurde am Ende wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit (Paragraf 89 StGB) verurteilt. Bei einem Strafrahmen von bis zu drei Monaten verhängte das Schwurgericht (Vorsitz: Martina Krainz) zwei Monate bedingt. Darüber hinaus wurde Bewährungshilfe angeordnet. Außerdem wurde der junge Mann per Weisung verpflichtet, Alkohol und sonstige Drogen zu meiden, sich in Psychotherapie zu begeben und an einem Anti-Aggressions-Training teilzunehmen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Auf drei Personen zugerast
Fest steht, dass der Angeklagte - ein 21-jähriger Installateur - mit dem Pkw seines Vaters auf drei Personen zugerast war, wobei der Tacho mehr als 70 Stundenkilometer anzeigte. Ursprünglich hatte es geheißen, ein 53-jähriger Mann habe sich in allerletzter Sekunde nur mit einem Hechtsprung auf eine Verkehrsinsel vor dem Zusammenstoß retten können. Der 53-Jährige revidierte jedoch seine polizeilichen Angaben schon am ersten Verhandlungstag, indem er zunächst einräumte, möglicherweise bei Rot die Kreuzung überquert zu haben. Als das Auto seitlich von hinten näher kam, sei er praktisch schon auf der Verkehrsinsel gewesen: "50 Zentimeter haben gefehlt." Um sich in Sicherheit zu bringen, hätte es eines "schnellen Sprungs" bedurft: "Das war alles." Und weiter: "Er (der Angeklagte, Anm.) wollte mich sicher nicht töten."