Für den Raub an einer hochbetagten Wienerin ist ein 20-jähriger Bursch am Donnerstag von einem Schwurgericht zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Bursch hatte am 28. März 2017 einer 90-Jährigen im Vorbeilaufen mit Gewalt die Handtasche entrissen. Die auf einen Gehstock angewiesene Pensionistin kam zu Sturz und erlitt dabei mehrere Knochenbrüche und eine Schädelprellung.

Knapp vier Wochen wurde die 90-Jährige stationär behandelt. Sie musste Operationen an der Hüfte und am Handgelenk über sich ergehen lassen. Als die Patientin auch noch eine Lungenentzündung bekam, wurde sie auf eine Akut-Abteilung verlegt, wo man zunächst an ihrem Aufkommen zweifelte. Doch die betagte, nur 47 Kilogramm schwere Frau erholte sich, konnte in ein Pflegeheim überstellt und Ende Juni sogar wieder in ihre Wohnung zurückkehren. Sie ist nunmehr allerdings auf einen Rollator und eine Heimhilfe angewiesen.

Zwei Männer verfolgten den Burschen

Der Angeklagte hatte die 90-Jährige beim Verlassen einer Apotheke in Wien-Simmering beobachtet. Er folgte ihr, als sie sich in den Herderpark begab und sich in die Sonne setzte. Als sie sich nach einer Weile auf den Heimweg machte, wollte er sich in den Besitz ihrer Handtasche bringen. Der 20-Jährige, der seine Konditor-Lehre abgebrochen hatte, damals obdachlos und ohne Einkommen und suchtgiftabhängig war, kam mit seiner Beute aber nicht weit. Zwei Männer, die den Überfall beobachtet hatten, nahmen die Verfolgung des davonlaufenden Täters auf, holten den Burschen ein, hielten ihn fest und übergaben ihn der Polizei.

Geldbörse mit 30 Euro

Vor Gericht behauptete der 20-Jährige nun, ein Freund, bei dem er in der vorangegangenen Nacht geschlafen hatte, hätte ihn auf die Idee gebracht, eine ältere Frau zu berauben: "Er hat mir den Floh ins Ohr gesetzt." Als er die 90-Jährige sah, "hat's in meinem Kopf 'Klack' gemacht." In der entrissenen Handtasche befanden sich übrigens eine optische Brille, Medikamente und eine Geldbörse mit 30 Euro.

Bei einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren erschien dem Schwurgericht (Vorsitz: Beate Matschnig) eine dreijährige unbedingte Freiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Die 90-Jährige bekam formell ein Schmerzengeld von 11.940 Euro und Pflegekosten von vorerst 6.000 Euro zugesprochen. Der 20-Jährige war damit einverstanden, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.