Seit Jahresbeginn können Handy-Sünder im Straßenverkehr auch mit "Fotobeweis" ohne Anhaltung durch die Polizei von der Behörde bestraft werden. In Salzburg wurden seither mehr Fahrzeuglenker als bisher beim Telefonieren während der Fahrt erwischt. Die Landesverkehrsabteilung verzeichnete von Jänner bis Juni 2017 pro Monat rund 80 Anzeigen.

Die Pressestelle der Landespolizeidirektion Salzburg veröffentlichte am Montag ein Foto, auf dem eine Lenkerin abgebildet war, die im Februar auf der Autobahn 102 km/h freihändig fuhr und dabei auch noch die erlaubte Geschwindigkeit um 22 km/h überschritten hatte. Mit einer Hand hielt sie ihr Mobiltelefon, mit der anderen Hand strich sie sich offenbar über die Haare. Ein anderes Foto zeigte einen Lenker, der im April mit 161 km/h über die Autobahn raste und dabei sein Handy ans linke Ohr hielt.

Unachtsamkeit als Unfallursache

Die Aufnahmen stammen aus Radarüberwachungsgeräten. Beide Fotos würden eindrucksvoll zeigen, wie von manchen Autofahrern die notwendige Aufmerksamkeit und Konzentration beim Lenken von Fahrzeugen vernachlässigt werde, erklärte am Montag der Leiter der Landverkehrsabteilung der Polizei Salzburg, Friedrich Schmidhuber. Er gab zu bedenken, dass Unachtsamkeit und Ablenkung mit 37 Prozent die Ursache Nummer eins bei Verkehrsunfällen mit Verletzungsfolgen auf Österreichs Straßen sei, gefolgt von Vorrangverletzungen (24,3 Prozent) und an die Straßen- und Sichtverhältnisse nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (13,6 Prozent).

Durch einen Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) können Handy-Sünder seit 14. Jänner 2017 auch dann Strafmandate erhalten, wenn aus bildgebenden Überwachungsverfahren wie Section Control und Radar ersichtlich ist, dass der Lenker ohne Freisprecheinrichtung mit seinem Handy telefoniert. Bis zur Gesetzesänderung wurde der Verstoß gegen das Handy-Verbot am Steuer normalerweise dann beanstandet, wenn der Lenker von der Polizei gestoppt wurde. Er musste vor Ort ein Organmandat in Höhe von 50 Euro bezahlen.