21 Jahre nach der umstrittenen Rechtschreibreform ist das amtliche Regelwerk erneut an einigen Stellen geändert worden - aber in viel kleinerem Ausmaß. Nach Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung gibt es nun das "scharfe S" auch offiziell als Großbuchstaben. Es sieht aus wie ein Mittelding zwischen dem bisherigen, klein geschriebenen "ß" und einem groß geschrieben B.
Vor allem für die korrekte Schreibung von Eigennamen in Pässen und Ausweisen sei dies wichtig, teilte der Rat am Donnerstag in Mannheim mit. Bisher hatten zum Beispiel Menschen mit dem Nachnamen Oßner ein Problem: Wenn in einem Ausweisdokument wegen der Großschreibung der Buchstaben anstelle des "ß" ein Doppel-"S" steht, bleibt unklar, ob sie "Ossner" oder "Oßner" heißen.
Amtlich zulässig ist jetzt auch die Großschreibung des Adjektivs in Fällen wie "Goldene Hochzeit" und "Neues Jahr". Darüber hinaus passte der Rechtschreibrat einzelne Wortschreibungen an den weit überwiegenden Schreibgebrauch an. Er strich zum Beispiel die eingedeutschte Schreibweise "Ketschup", die kaum verwendet wurde - zulässig ist jetzt nur noch Ketchup.
Ungebräuchliche Varianten
Auch andere ungebräuchliche Varianten fallen weg, müssen also zum Beispiel bei Schuldiktaten als Fehler angestrichen werden. Zum Beispiel "Grislibär" (amtlich erlaubt ist nur noch Grizzlybär), "Joga" (nur noch: Yoga), "Komplice" (Komplize), "Roulett" (Roulette), "Varietee" (Varieté), "Wandalismus" (Vandalismus).
Die Rechtschreibreform von 1996 hatte zu leidenschaftlichen Debatten geführt. Jahrelang tobte ein Streit um die richtige Schreibweise von Delfin oder Delphin, Fuss oder Fuß, Schifffahrt oder Schiffahrt. Der daraufhin eingesetzte Rechtschreibrat suchte nach Kompromisslösungen und sollte dafür sorgen, dass der "Sprachfrieden" wiederhergestellt wurde.
Seit 2004 ist der Rat die maßgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Er hat Mitglieder aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Die deutsche Kultusministerkonferenz und die staatlichen Stellen der anderen Länder bestätigten die neuen Änderungen, die der Rat beschlossen hat, und machten sie damit wirksam.