Der WWF wird am (heutigen) Donnerstag eine Beschwerde gegen die NÖ Biber-Verordnung bei der EU-Kommission einbringen. Nach Ansicht der Umweltschutzorganisation widerspricht die Regelung "in vielen Punkten der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und bricht damit EU-Recht". Der WWF vermisst laut Aussendung eine Begründung für die Erforderlichkeit der Verordnung.
Die Regelung erlaubt, von 1. September bis 31. März bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und zum Schutz anderer wild lebender Tiere Biberdämme zu entfernen und die Nager zu töten. Die Regelung ist seit dem Vorjahr in Kraft und gilt bis Ende Mai 2021. "Ausnahmen vom Verbot der Tötung geschützter Arten müssen fachlich ausreichend begründet sein, von einer unabhängigen Stelle geprüft werden und unter strenger Kontrolle erfolgen, so schreibt es die FFH-Richtlinie vor", erklärte WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler. Er kritisierte, dass keine Obergrenze für die Entnahmen festgesetzt worden sei, und bezeichnete die Kontrollmaßnahmen als "völlig unzureichend".
Moniert wurde zudem, dass die Beurteilung und Durchführung von Eingriffen in Lebensraum und Population der Tiere durch "sachkundige Organe" erlaubt wird. Hier könne es sich beispielsweise um Hochwasserschutztechniker oder Förster handeln, hieß es in der Aussendung. "Eine solche Vorgangsweise provoziert Interessenskonflikte und ist für den WWF unakzeptabel", betonte Pichler.
Zudem mache "die Vereinfachung des Abschusses die Suche nach anderen zufriedenstellenden Lösungen von vornherein unattraktiv". Seit 2006 ist laut WWF die Zahl der per Ausnahmegenehmigung getöteten Tiere kontinuierlich angestiegen: Vor elf Jahren waren es demnach vier Biber, 2012 wurden mehr als 100 an etwa 40 Standorten gefangen und getötet und 2015 über 140.