Der 46-jährige Salzburger, der seinen Nebenbuhler umbringen lassen wollte, ist am Mittwochnachmittag bei dem Geschworenen-Prozess in Salzburg zu sechs Jahren unbedingter Haft im Sinne der Anklage verurteilt worden. Der Beschuldigte, der reumütig geständig war, erhielt eine außerordentliche Strafmilderung. Der Strafrahmen betrug in diesem Fall zehn bis 20 Jahre oder lebenslang.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt keine Erklärung abgegeben hat. Der bisher unbescholtene Angeklagte nahm nach Rücksprache mit seinen Verteidigern Kurt Jelinek und Hans-Peter Bauer das Urteil an. Die außerordentliche Strafmilderung basierte auf den überwiegenden Milderungsgründen und die günstige soziale Zukunftsprognose des Mannes.
"Emotionale Achterbahn"
Verteidiger Kurt Jelinek sprach von einer "emotionalen Achterbahn", die der Angeklagte während der On-off-Beziehung mit seiner Frau erlebt und die ihn schließlich in einen psychischen Ausnahmezustand versetzt habe. Er habe sich von dem Liebhaber seiner Frau, der ein guter Freund gewesen sei, hintergangen gefühlt und ihm deshalb eine Abreibung verpassen wollen. "Es war eine Mischung aus Kränkung, Enttäuschung, Wut, Demütigung und Zorn."
Trotz der Scheidung im April 2016 fuhr das Ex-Ehepaar im Sommer mit seinen zwei Kindern nach Kroatien auf Urlaub. Den Schweden-Urlaub, den der Freund der Frau für sie und die Kinder gebucht hatte, sagte die Frau wieder ab. Um dem Liebhaber eins auszuwischen, beauftragte der Angeklagte noch vor der Scheidung im März 2016 einen tschetschenischen Kunden seines mittlerweile geschlossenen Unternehmens, dem Nebenbuhler für 10.000 Euro "die Arme und Beine zu brechen", wie Staatsanwalt Robert Holzleitner erklärte.
Der Tschetschene kam bei einem Autounfall ums Leben. Der Salzburger ersuchte einen weiteren Tschetschenen, den Auftrag auszuführen, und gab ihm noch weitere 7.000 Euro. Als die Frau nach dem Kroatien-Urlaub zu dem Nebenbuhler zurückgekehrt war, habe der Angeklagte den Beauftragten täglich mit zahlreichen SMS hartnäckig dazu gedrängt, den Mann zu töten. "Der muss jetzt weg, plattgemacht, erledigt werden", war laut Holzleitner in den SMS-Nachrichten zu lesen.
Mordauftrag für Ermittler
Doch dem Tschetschenen war die Sache zu heiß. Er ging zur Polizei. Im Oktober 2016 stellte er dem Salzburger einen verdeckten Ermittler als neuen Interessenten für den Auftrag vor. Nachdem der 46-Jährige den Polizisten mit der Ermordung des Nebenbuhlers beauftragt hatte, wurde er am 18. Oktober 2016 bei einem Cobra-Zugriff festgenommen und anschließend in Untersuchungshaft genommen.
"Ja, ich bin schuldig. Es tut mir sehr leid. Gott sei Dank ist niemand getötet worden", sagte der Angeklagte reuevoll zur Vorsitzenden des Geschworenen-Gerichtes, Richterin Bettina Maxones-Kurkowski. "Im Mai 2015 bin ich draufgekommen, dass mein bester Freund mit meiner Frau etwas hat. Er hat es immer abgestritten", schilderte der Salzburger. Er habe sich von seiner Frau, seiner großen Liebe, nicht scheiden lassen wollen. Mit dem Auftrag, den Nebenbuhler zu beseitigen, habe er seine Familie, seine Kinder schützen wollen. "Ich wusste, wie er mit anderen Beziehungen umgegangen ist." Es treffe auch zu, dass er einen ehemaligen Schulfreund gefragt habe, ob er ihm eine Waffe besorgen könne. Auch habe er gegenüber dem verdeckten Ermittler gemeint, er selbst hätte den Freund seiner Ex-Frau erschießen können.
Komplizierte Beziehung
Laut dem Staatsanwalt war die Ehe des Salzburgers spätestens im Frühjahr 2015 von "starken Spannungen" gezeichnet. Die Ehefrau zog zur Mutter. Der Angeklagte nahm sich eine eigene Wohnung, kehrte dann wieder in die eheliche Wohnung zurück. In dieser Zeit sei auch der Beschuldigte eine intime Beziehung mit einer anderen eingegangen. "Der Frau des Angeklagten ist es schwer gefallen, sich vom Ehemann dauerhaft zu trennen. Im Dezember 2015 kamen sie überein, es noch einmal zu versuchen." Im Jänner 2016 sei die Frau aber wieder zu dem anderen Mann zurückgekehrt und habe dem Ehemann die Scheidung vorgeschlagen.
Mittlerweile hat die Ex-Frau des Angeklagten die Beziehung zu dem Nebenbuhler beendet. Sie besucht den Angeklagten regelmäßig im Gefängnis und ist heute auch zur Verhandlung gekommen. Sie wirkte sehr betroffen und brach immer wieder in Tränen aus. Opfer-Anwalt Stefan Rieder forderte ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 500 Euro für ihren damaligen Liebhaber, das von der Verteidigung auch bezahlt wurde.