Ein Verstoß gegen diese Waldbrandverordnung kann bis zu 7.270 Euro Strafe kosten. Bei den Sonnwendfeuern appelliert Agrarlandesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) an die "Eigenverantwortung der Bevölkerung".

"In den oberösterreichischen Bezirken ist jegliches Feuerentzünden einschließlich des Rauchens in Waldgebieten, Waldrandnähe und in dem Gefährdungsbereich des Waldes verboten", informierte der Landesrat in einer Presseaussendung. Auch Arbeiten, bei denen Funkenflug entsteht, sowie das Wegwerfen glimmender Gegenstände oder von Glas "im Gefährdungsgebiet des Waldes" werden untersagt.

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Der sogenannte Gefährdungsbereich besteht dort, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen von Flammen auf einen benachbarten Forst begünstigen. Dort ist auch das Anzünden von Sonnwendfeuern "strengstens verboten". Ansonsten gelte es bei diesem Brauch "höchste Vorsicht walten zu lassen", so Hiegelsberger.