Wie "Die Presse" in ihrer Montagsausgabe berichtet, hatte sich der Lehrer wegen rascher psychischer und physischer Erschöpfbarkeit krankschreiben lassen. Nachdem er während dieser Zeit an einem Duathlon teilnahm - der durchaus physische Ausdauer fordert - und diesen auch gewann, wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Mann eingeleitet. Es bestehe der Verdacht, dass der Lehrer das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben und Pflichten geschädigt habe, hieß es.
Fast noch seltsamer nahm sich dann die Entscheidung des Landesverwaltungsgericht an: Denn dieses hob nach Beschwerde des Lehrers den Einleitungsbeschluss zum Disziplinarverfahren auf. Mit der Begründung, gebe keinen Hinweis auf ein Verschulden des Lehrers. Der Lehrer hätte nur schuldhaft gehandelt, wenn er gewusst hätte, dass seine Teilnahme an dem Bewerb während des Krankenstandes seiner Genesung schade.
Von der Disziplinarkommission ins Spiel gebracht, stellte nun der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) fest, dass die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes nicht ausreichend begründet und damit rechtswidrig sei. Die Auseinandersetzung mit dem Widerspruch zwischen der raschen physischen Erschöpfung und einer sportlichen Ausdauerleistung sei zu gering. Für den Lehrer hätte aber auch ohne ärztliches Verbot klar sein müssen, dass die Teilnahme am Wettkampf einen Nachteil für ihn bringen könne, heißt es.
Weitere Erhebungen wären nötig
Der VwGH könne unter diesen Umständen und ohne weitere Erhebungen nicht einmal prüfen, ob die Einstellung des Verfahren rechtens war oder nicht. Und weitere Erhebungen - etwa zum Gesundheitszustand des Lehrers - sollten erst im Disziplinarverfahren erfolgen. Die Geschichte ist jedenfalls noch nicht abgeschlossen. Das bestätigte auch der Landesschulrat für das Burgenland gegenüber dem ORF.
Zur Frage, ob man im Krankenstand Sport machen dürfe oder nicht, hieß es von der für Lehrer zuständigen Gewerkschaft öffentlicher Dienst, dass es auf den Befund des Arztes ankomme. Wenn der meine, Sport sei gut für die Genesung, dann sei das in Ordnung.
Ob das allerdings auch die Teilnahme an Sportbewerben rechtfertige, scheine wiederum fraglich zu sein.