Mit der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist heute, Mittwoch, der eintägige Geschworenenprozess wegen versuchten Mordes und gefährlicher Drohung gegen einen 61-jährigen Deutschen erwartungsgemäß ausgegangen. Die Verteidigung erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dem psychisch kranken Mann wurde vorgeworfen, im August 2016 in einem Vorarlberger Lokalzug zwei junge Männer durch Messerstiche schwer verletzt zu haben. Die Gutachten bescheinigten ihm Unzurechenbarkeit zur Tatzeit. Laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller leidet er an paranoid halluzinatorischer Schizophrenie.

Bei dem gefährlichen Zwischenfall im August des Vorjahres hatte der verwirrt wirkende Deutsche im Frühzug über Nazis geschimpft und zwei junge Burschen mit einem Messer angegriffen. Ein 19-Jähriger wurde schwer im Bauch und am Rücken, ein 17-Jähriger am Hals verletzt. Der Deutsche fühlte sich bedingt durch seine psychische Krankheit überall von Neonazis verfolgt und meinte, die gegenüber sitzenden jungen Männer wollten ihn mit dem Handy filmen. Als er auf dem Handy-Display des 19-Jährigen den österreichischen Bundesadler sah, hielt er diesen in seiner Fantasie für den deutschen Reichsadler und für ein Nazisymbol.

Vor Gericht sagte der Mann, er habe niemanden töten wollen, ließ aber durchblicken, er sehe die "Gefahr von Neonazis" immer noch nicht gebannt. Dem Gutachter Reinhard Haller schenkte er wenig Glauben, er sei doch nicht gemeingefährlich, so der Deutsche.