Der 64-jährige Dieb hatte sich auf das vor einer Imbissstube abgestellte und nicht versperrte Rad gesetzt und wollte davon fahren. Er kam allerdings nur einige Meter weit.
Als der 50-jährige Besitzer des Fahrrads den Diebstahl bemerkte, riss er den Radfahrer samt Fahrrad zu Boden. Der 64-Jährige erlitt dadurch Schürfwunden an den Knien. Das hielt den Radbesitzer nicht davon ab, dem am Boden liegenden Fahrraddieb noch einen Fußtritt zu verpassen. Der Mann erlitt dadurch eine Rissquetschwunde an der Lippe.
Wie ein Alkotest ergab, hatte der Raddieb 2,1 Promille, der Bestohlene beinahe 1,9 Promille Alkohol im Blut. Der 64-Jährige wird nun wegen versuchten Fahrraddiebstahls und Radeln unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,8-Promille-Grenze) und der 50-Jährige wegen absichtlich schwerer Körperverletzung angezeigt.