Nach einer Attacke auf das Auto des oberösterreichischen Landeshauptmann-Stellvertreters Manfred Haimbuchner (FPÖ), als er im Februar gerade am Weg zum Linzer Burschenbundball war, ist am Freitag ein 22-jähriger Student zu fünf Monaten Haft bedingt verurteilt worden. Sechs weitere Angeklagte wurden freigesprochen - alle Urteile des Landesgerichts Linz sind nicht rechtskräftig.

Am 4. Februar fand in Linz der Burschenbundball statt, zuvor wurde eine Gegenkundgebung abgehalten. Nach Ende der friedlich verlaufenen Demo kam es zu dem Vorfall, den die Staatsanwaltschaft Linz den sieben Angeklagten, die sie dem Schwarzen Block zurechnet, zur Last legt. Demnach sollen sie auf das Auto Haimbuchners eingedroschen und -getreten und den Politiker und seine Frau durch ihr Verhalten bedroht haben. Die Polizei hielt nach der Attacke mehrere Menschen an, sieben davon - zwei Frauen und fünf Männer, wurden wegen - teils schwerer - Sachbeschädigung und gefährlicher Drohung angeklagt.

Schüler und Studenten

Sechs der sieben Beschuldigten - alles bisher unbescholtene Schüler und Studenten, großteils aus Deutschland - verantworteten sich in sehr ähnlich klingenden Erklärungen. Sinngemäß: Man sei zu der Kundgebung nach Linz gekommen und nachher in einer losen Gruppe durch die Stadt gegangen, man habe weder eine Straftat geplant noch eine begangen noch eine beobachtet. Der siebente Angeklagte, der einzige Österreicher, will sich der Gruppe überhaupt nur angeschlossen haben, um nicht alleine zu seinem Auto gehen zu müssen.

Im Großteil der Zeugenaussagen war allerdings nur von einem Angreifer die Rede, einige weitere Menschen seien in de Nähe gestanden, so der Tenor. Als Haimbuchner das Handy zückte und zu fotografieren begann, ließ der Angreifer vom Auto ab. Die Bilder waren aber nur bedingt aussagekräftig. Der Politiker und seine Frau versuchten den Täter im Gerichtssaal zu identifizieren. Während er sich nicht sicher war, erkannte sie in dem 22-Jährigen den Mann wieder.

Richter Ralf Sigl sprach den deutschen Studenten schuldig und verurteilte ihn zu fünf Monaten bedingt. Der Angeklagte habe wohl das Auto beschädigen und Haimbuchner bedrohen wollen, eine qualifizierte Sachbeschädigung liege aber nicht vor, denn der Wagen sei unbeschädigt geblieben. Die übrigen sechs Angeklagten wurden freigesprochen. Er sehe "überhaupt keine ausführungsnahe Handlung" bei diesen, so Sigl. Der Verurteilte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab - nicht rechtskräftig.