Weil er Ende November 2016 einen weiblichen Fahrgast sexuell missbraucht haben soll, ist ein Taxifahrer am Freitag am Wiener Landesgericht zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Der geständige 54-Jährige nahm die Strafe an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Die junge Frau hatte gegen 3.00 Uhr mit ihrem Handy ein Taxi bestellt, um sicher nach Hause zu kommen. Aufgrund ihrer nicht unerheblichen Alkoholisierung schlief sie bereits während der Fahrt ein, was von dem Chauffeur schamlos ausgenutzt wurde.
Auch noch Geld genommen
Der 54-Jährige verging sich ungeschützt an seinem Opfer und nahm diesem auch noch einen 200 Euro-Schein ab. Am nächsten Morgen realisierte die Frau, dass etwas passiert sein musste und erstattete Anzeige. Der Taxler war schnell ausgeforscht und gab auch bald den Missbrauch zu. Wie weit er dabei gegangen war, gab er allerdings erst nach Vorliegen des DNA-Gutachtens zu.
Einen weiteren Anklagepunkt zu einem versuchten Übergriff auf eine andere Frau stritt er jedoch vehement ab, obwohl ihn diese junge Frau vor Gericht zu 95 Prozent wiedererkannte. Auffällig an dem Wiener sind nicht nur seine geringe Körpergröße, sondern auch eine ungewöhnliche Sprechweise, die das zweite mutmaßliche Opfer irrtümlich vermuten ließ, ihr Peiniger, dem sie bei einer roten Ampel entkommen war, hätte Migrationshintergrund.
Obwohl Richter Andreas Böhm zu verstehen gab, dass er bei einem Geständnis zu diesen Vorwürfen wohl keine wesentlich höhere Strafe zu erwarten habe, blieb der 54-Jährige auch nach einer Beratung mit seinem Anwalt dabei, dass er dies nicht gewesen sei. Deshalb wurde dieser Anklagepunkt ausgeschieden, die Daten des Taxis sollen erhoben und danach dieser Vorwurf einzeln verhandelt werden.
Ähnliche Übergriffe nehmen zu
Die Staatsanwältin betonte in ihrem Plädoyer, dass Übergriffe von Taxifahrerern auf weibliche Fahrgäste zuletzt deutlich zugenommen hätten. Aus generalpräventiven Gründen müsse man aufzeigen, dass man dieser Entwicklung entgegentrete und das Vertrauen der Eltern wieder herstellen, dass ihre Kinder in einem Taxi sicher sind.
Auch Böhm wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass das Opfer, es leidet durch den Vorfall bis heute laut Gutachten an einer Belastungsstörung und hat dadurch auch seinen Job verloren, alles getan habe, um sicher nach Hause zu kommen. Trotzdem wurde ihre Wehrlosigkeit schamlos ausgenutzt. Aufgrund des Geständnisses und der bisherigen Unbescholtenheit des 54-Jährigen habe man bei einem Strafrahmen von bis zu zehn Jahren mit vier das Auslangen finden können.