Im Zuge der von der USA geleiteten internationalen Militär-Großübung "Saber Guardian 17" werden in den kommenden Wochen zahlreiche amerikanische und britische Truppen Österreich durchqueren. Die Einheiten werden von Deutschland aus in das Einsatzgebiet in Ungarn, Rumänien und Bulgarien verlegt, gab das Bundesheer am Donnerstag bekannt.
Gestartet wurden die Truppentransporte am Donnerstag (1. Juni), zunächst via Eisenbahn. Ab etwa 10. Juni werden auch Fahrten auf österreichischen Straßen erfolgen. Rund 550 Fahrzeuge mit rund 1.100 Soldaten (Fahrer und Beifahrer) werden in Konvois auf vorgegebenen Routen Österreich durchfahren. Der Transit wurde durch das Verteidigungsministerium im Einvernehmen mit dem Außenministerium gemäß Truppenaufenthaltsgesetz genehmigt. Weitere Truppenverlegungen erfolgen auch via Schiff und Flugzeug.
Die Hauptroute der Straßenkonvois führt über den Grenzübergang Suben über die Autobahnen A8, A25, A1, S1 und die A4 zum Grenzübergang Nickelsdorf. Die vorgesehene Ausweichroute führt über den Grenzübergang Walserberg, die A1, S1 und die A4 zum Grenzübergang Nickelsdorf. Pro Tag sind bis zu acht Kolonnen mit maximal jeweils 20 Fahrzeugen vorgesehen. Stopps (für Lenkpausen und Ruhezeiten sowie zur Betankung der Fahrzeuge) sind nur in militärischen Liegenschaften in Ried im Innkreis, Amstetten und Zwölfaxing geplant, die das Bundesheer zur Verfügung stellt. Sollten dem Bundesheer Kosten entstehen, werden diese von den durchfahrenden Staaten refundiert.
Das Bundesheer nützt den Transit auch als Gelegenheit der logistische Aus-, Fort- und Weiterbildung, hieß es seitens des Bundesheeres. Damit können das zuständige National Movement Coordination Center (NMCC) des Bundesheeres sowie die involvierten Soldaten ihre Fähigkeiten im Bereich der Logistik mit internationalen Militärs vergleichen und ausbauen, hieß es.
Seitens des Bundesheeres wird darauf hingewiesen, dass der Transit, der Aufenthalt, Überflüge oder Landungen ausländischer Soldaten im neutralen Österreich genehmigt werden können, soweit nicht völkerrechtliche Verpflichtungen oder außenpolitische Interessen entgegenstehen - und wenn kein Kriegsmaterial transportiert wird, dessen Herstellung oder Einsatz nach österreichischer Rechtsordnung unzulässig ist.