Ein 21-jähriger Salzburger ist am Donnerstag bei einem Prozess in Salzburg wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach Paragraf 3g Verbotsgesetz zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Der Beschuldigte ließ laut Anklage am 4. November 2016 mitten in der Stadt Salzburg zusammen mit einem 22-jährigen Freund einen Drachen mit "Nazi"-Symbolen steigen.
Der Beschuldigte nahm das Urteil des Geschworenengerichtes an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, wie der Sprecher des Landesgerichts Salzburg, Peter Egger, auf Anfrage der APA mitteilte.
"Reumütig geständig"
Der mit einem roten Stift beschmierte Drache, den die zwei jungen Männer vom Müllnersteg in die Luft fliegen ließen, sorgte für Aufsehen unter den Passanten. Einige alarmierten per Notruf die Polizei. Auf dem Flugobjekt aufgezeichnet waren die Zahl 88, ein Synonym für "Heil Hitler", weiters ein eisernes Kreuz, ein Hakenkreuz und SS-Runen.
Der bereits einschlägig vorbestrafte 22-Jährige wurde wegen dieser Causa bei einem Prozess am 9. März 2017 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g zu zwei Jahren unbedingter Haft nicht rechtskräftig verurteilt. Er zeigte sich vor den Geschworenen geläutert und entschuldigte sich für die "spontane Aktion", die er jedoch unter Alkoholeinfluss begangen habe.
Sein 21-jähriger "Komplize" zeigte sich heute umfassend und reumütig geständig. Er wurde auch wegen versuchten Diebstahls schuldig gesprochen. Eine Bewährungshilfe wurde angeordnet.