Heute ist die Novelle des Suchtmittelgesetzes (SMG), die Dealen im öffentlichen Raum unter Strafe stellt, genau ein Jahr in Kraft. Damit wurde der Exekutive die Bekämpfung der offenen Straßenszene erleichtert. Bis April 2017 hat es österreichweit ein Plus von über elf Prozent bei Anzeigen wegen "unerlaubtem Umgang mit Suchtgiften gegeben", so die Zahlen des Innenministeriums.
Um 13 Prozent mehr Verurteilungen
Von Jänner bis April 2016 bearbeiteten die heimischen Staatsanwaltschaften noch 11.792 derartige Fälle, heuer waren es bis Ende April bereits 13.123. Während die Zahl der Anklagen nahezu gleich blieb, gab es bei den Verurteilungen eine Steigerung von über 13 Prozent. Von Jänner bis April 2016 gab es laut Justizministerium 1.299 Verurteilungen, im Vergleichszeitraum heuer waren es bereits 1.476.
Mit Jahresbeginn 2016 war eine Änderung im Strafgesetzbuch in Kraft getreten, die Gewerbsmäßigkeit neu definierte und der Exekutive das Vorgehen gegen Dealer erschwerte. Diese konnten nur mehr sehr schwer in Untersuchungshaft genommen werden, was dazu führte, dass Dealer ungeniert und sehr offensiv in Gruppen Suchtgift offerierten. Daraufhin wurde mit 1. Juni das Suchtmittelgesetz (SMG) novelliert, in Paragraf 27 wurde der Absatz 2a eingefügt. Dealen im öffentlichen Raum kann seither mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.
Insbesondere in Wien hat sich die Situation an den Hotspots seit der SMG-Novelle verbessert. "Grundsätzlich kann man sagen, dass es die ehemaligen Hotspots, also entlang der U6 oder auch am Praterstern, nicht mehr gibt", sagte Polizeisprecherin Irina Steirer. Durch die vermehrten Polizeikontrollen sei "das Dealen von Gruppen im öffentlichen Raum weitgehend beendet worden". Auch hätte die Polizei die Szene in Bewegung gehalten, sodass sich keine neuen Hotspots bilden konnten. Genaue Zahlen, wie sich die Situation in der Bundeshauptstadt in entwickelt hat, lagen Mittwochmittag vorerst nicht vor.