"Der erste Verhandlungstermin ist für den 9. Mai angesetzt", sagte Landesgerichtssprecher Andreas Stutter der APA und bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Tiroler Tageszeitung" (Montag-Ausgabe).
Die beiden forderten 359.905 Euro für Begräbniskosten bzw. sonstige Aufwendungen, Schmerzensgeld aus Trauer- sowie Schockschaden und Unterhaltsentgang. Die Kläger argumentierten, dass der tödliche Unfall leicht durch einen einfachen Weidezaun zu verhindern gewesen wäre.
Ortsüblich
Der beklagte Bauer entgegnete dem laut TT, dass die Errichtung derartiger Zäune auf Weideflächen weder zumutbar noch ortsüblich sei. Ortsüblich sei vielmehr die freie Almhaltung von Rindern.
Unmittelbar nach dem Unfall hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Die Anklagebehörde stellte aber fest, dass den Landwirt als Tierhalter keinerlei Verschulden an dem Unglück getroffen habe. Unter anderem habe er bereits vor dem Vorfall mehrsprachige Hinweisschilder angebracht, die darauf hinwiesen, dass es sich um Mutterkühe handle und somit unbedingt Abstand zu halten sei.
Zu dem tragischen Unfall war es am 28. Juli 2014 auf einer Alm im Stubaital gekommen. Die 45-Jährige war mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Tiere plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch schließlich ihren schweren Verletzungen.