"Ich bekenne mich der fahrlässigen Tötung schuldig", sagte er im Landesgericht Korneuburg. Es habe sich um einen Schießunfall gehandelt, bekräftigte Verteidiger Rudolf Mayer.

"Schießunfälle sind Legion. Besonders bei Leuten, die glauben, sie können mit einer Waffe umgehen - wie mein Mandant", gab Mayer zu bedenken. Der Angeklagte habe "in bodenlosem Leichtsinn mit einer Waffe herum getan. Er weiß, was er angerichtet hat." Die Polizei habe in diesem Fall "einseitigst" gegen den Banker ermittelt, meinte Mayer. Die beiden Brüder hätten "nie ein böses Wort gewechselt", der 45-Jährige hätte keinen Grund gehabt, mit Absicht auf den 42-Jährigen zu schießen.

"Hab Eric geliebt"

"Ich hab' den Eric geliebt. Er war mein Bruder, mein bester Freund. Das Letzte, was ich hätte tun wollen, war den Eric verletzen", gab der Angeklagte zu Beginn seiner Einvernahme zu Protokoll. Dieser sei "der Mensch, mit dem ich am meisten Zeit verbracht habe" gewesen. Am Abend des 18. September 2015 hatte der Angeklagte Eric J. zum Grillen eingeladen: "Es war der letzte warme Sommerabend." Nach reichlichem Alkoholkonsum - der Angeklagte hatte im Tatzeitpunkt 2,2 Promille im Blut - beschloss der 45-Jährige, seinem Bruder seine beiden Schusswaffen zu zeigen. Er habe zuvor schon mehrmals vor Eric J. mit den Waffen hantiert. Der Banker holte seine Waffenkoffer und nahm eine Glock mit einem angesteckten Magazin in die Hand: "Eine idiotische Idee." Plötzlich habe sich versehentlich ein Schuss gelöst.

Stiefbruder in den Kopf geschossen: Verspäteter Prozessbeginn

"Ich weiß nicht, wie es passiert ist. Wir reden ganz normal. Auf ein Mal geht ein Schuss los und ich denk mir 'Scheiße, hoffentlich ist nix passiert'." Zunächst habe er geglaubt, dass das Projektil Eric J. verfehlt hatte, schilderte der Angeklagte: "Das Nächste, was ich gesehen habe, war das viele Blut am Boden. Es ist wahnsinnig schnell gegangen." Das Projektil traf den 42-jährigen oberhalb der linken Augenbraue. Er hatte keine Überlebenschance.

Staatsanwältin Gudrun Bischof unterstellt dem Banker demgegenüber, "entgegen seinen Angaben einen gezielten Schuss abgegeben zu haben", wie sie in ihrem Eröffnungsplädoyer darlegte. Sie stützte sich dabei vor allem auf das Gutachten der Blutspuren-Expertin Silke Brodbeck, die Auswertung von Handy-Daten und "objektive Spuren", wie die Staatsanwältin betonte. Nach Ansicht der Anklägerin kommt "möglicherweise Eifersucht als Motiv" infrage, so Bischof: "Das Motiv ist aber nicht der zentrale Punkt. Die zentrale Rolle kommt den objektiven Beweismittelspuren zu."

Fest steht, dass die Ex-Frau des Angeklagten - eine Wiener Staatsanwältin, die er nach der Trennung eigenen Angaben zufolge weiter geliebt hat - mit dem Getöteten per Smartphone seit Oktober 2013 Anzüglichkeiten ausgetauscht haben soll. Der Angeklagte soll die Möglichkeit gehabt haben, diese auf seinem iPhone mitzulesen. Er und seine Ex-Frau benutzten weiterhin denselben Apple-Account, eingehende Textnachrichten und Anrufe wurden angeblich auf beide Geräte synchronisiert.

Eric J. habe sich "regelmäßig mit der Gattin des Angeklagten verabredet", erläuterte Staatsanwältin Bischof. Einige Textnachrichten "lassen möglicherweise den Schluss zu, dass die beiden ein Verhältnis hatten", stellte Bischof fest. Beweise dafür gibt es aber keine. Folgt man Verteidiger Mayer, war Eric J. weniger an der Ex-Frau des Angeklagten interessiert als an anderen bei der Staatsanwaltschaft Wien tätigen Staatsanwältinnen: "Sie sollte ihm Kolleginnen zuführen." "Bring mir endlich auch andere", soll der 42-Jährige - teilweise mit Erfolg - verlangt haben.