Der 42-Jährige fasste acht Jahre Freiheitsstrafe aus. Seine Noch-Gattin, die eine Beteiligung als Fahrerin an drei Coups zugab, erhielt zweieinhalb Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte die Taten aufgrund von Geldproblemen begangen hatte, seine von ihm getrennt lebende Ehefrau war drei Mal an den Coups beteiligt. Die Richterin verwies u.a. auf auffällige Kontobewegungen und eine DNA-Spur auf einer Halterung eines Melker Kennzeichens, das der 42-Jährige vor einem Überfall in Amstetten von einem Pkw abgenommen und auf dem Fluchtauto montiert haben soll.
Täterwissen
Das Wissen der 44-Jährigen über den Ablauf der Überfälle "kann nur vom Täter stammen", erklärte die Richterin. "Einen ominösen Dritten konnten wir nicht ausforschen", es habe keine Hinweise darauf gegeben. "Empfindliche Freiheitsstrafen" seien notwendig. Mildernd wirkte sich bei beiden der ordentliche Lebenswandel aus sowie bei der 44-Jährigen ihr umfassendes Geständnis. Erschwerend kamen u.a. der lange Tatzeitraum und die Tatsache, dass mehrere Raubüberfälle begangen wurden, hinzu, beim Mann auch seine brutale Vorgehensweise.
Den Privatbeteiligten wurden mehrere tausend Euro zugesprochen. Der 42-Jährige wurde auch wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtmitteln verurteilt. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die 44-Jährige verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab jeweils keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.