Sie mussten sich dafür verantworten, im Juli 2014 vor einer geplanten "Gerichtsverhandlung" in Hollenbach im Waldviertel eine Sachwalterin bedroht zu haben.
Die Staatsanwältin beantragte die Festnahmeanordnung und die Verhängung der U-Haft für die fünf nicht anwesenden Beschuldigten, da sich diese "dem Strafverfahren zu entziehen versuchen". Der nächste Verhandlungstermin ist am 12. April. An diesem Tag soll zudem ein weiterer Polizist als Zeuge aussagen. Zudem wird ein psychiatrisches Gutachten zu zwei Angeklagten (29 und 53 Jahre alt) erwartet.
Sicherheitsvorkehrungen erhöht
Für die Verhandlung am Mittwoch, die unter großem Medieninteresse stattfand, waren die Sicherheitsvorkehrungen erhöht worden. Rund um das Gericht war abgesperrt, zahlreiche Polizisten hatten sich vor dem und im Gebäude postiert. Verfassungsschutz-Beamte standen im Einsatz.
Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten schwere Nötigung, beharrliche Verfolgung und Amtsanmaßung vor. Sie sollen sich als Vertreter eines sogenannten "International Common Law Court of Justice" ausgegeben und im Juli 2014 einen im Internet veröffentlichten "Internationalen Haftbefehl" gegen die Sachverwalterin sowie eine "Vorladung" wegen "Verbrechen gegen die Menschheit" für die von ihnen für den 28. Juli geplante "Gerichtsverhandlung" ausgestellt haben. Die Sachwalterin sei gefährlich bedroht und ihr eine Entführung angedroht worden, betonte die Anklägerin. Weiters wurde unter anderem auch gegen den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll (ÖVP) ein "Haftbefehl" erlassen.
Todesangst
"Ich habe gedacht, die bringen mich um", schilderte die Rechtsanwältin als Zeugin, sie habe Todesangst gehabt. Im Keller des Hofes in Hollenbach sei ein Verlies für sie vorbereitet worden, befürchtete sie eine Entführung durch die mutmaßlichen OPPT-Anhänger. Das Opfer hat sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen - die Rechtsanwältin vertrat sich am Mittwoch selbst.
Die Angeklagten im Alter von 29, 53 und 57 Jahren bekannten sich nicht schuldig. In seiner Befragung distanzierte sich der wie die beiden anderen von der Organisation als "Hilfssheriff" geführte 29-Jährige vom Gedankengut staatsfeindlicher Bewegungen und sprach von einer "Dummheit". "Ich erkenne den österreichischen Staat und die österreichischen Gesetze an", erklärte der Mann. Er sei damals von einem englischsprachigen Bekannten um Unterstützung gebeten worden, habe auf dem Hof der besachwalteten Frau gekocht und übersetzt, ohne die Tragweite des Ganzen zu erkennen, erzählte er. Der Bekannte saß in Österreich in U-Haft und befindet sich mittlerweile in den USA, hieß es.
"Amtes der Menschen auf Erden"
"Wenn ich es rückgängig machen könnte, würde ich das Ganze wegradieren", meinte dann der 53-jährige Steirer. Die Richterin nahm ihm jedoch seine Läuterung nicht ganz ab. Er hatte laut Anklage neben "Haftbefehlen" u.a. Schreiben des "Amtes der Menschen auf Erden", das er seinen Angaben zufolge mitgründete, verschickt, in denen er u.a. Mitarbeitern der Wirtschaftskammer mehr als 6,6 Millionen Euro in Rechnung stellte. 2013 war er bei einer Informationsveranstaltung in der Steiermark mit der am Mittwoch abwesenden Erstangeklagten in Kontakt gekommen.
Der 57-Jährige rechtfertigte sich damit, es sei "verführerisch" gewesen, dass es auch andere Rechtsordnungen gebe. Aber "das Gedankengut ist für mich nicht nachvollziehbar und nicht schlüssig gewesen", erklärte er. Auf die Frage, warum er den "International Common Law Court of Justice Vienna" mitgegründet und dies auf einem Dokument mit Fingerabdruck und Unterschrift bestätigt habe, meinte er, sich nicht erinnern zu können. Als er an jenem Tag im Waldviertel ankam, war der Polizeieinsatz bereits im Laufen.