Ein massiv vorbestrafter Sex-Täter, der im vergangenen Herbst im Erholungsgebiet Laaer Wald in Wien-Favoriten eine 39 Jahre alte Frau überfallen und vergewaltigt hat, ist am Mittwoch im Landesgericht zu einer neunjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Rumäne war keine zwei Wochen vor dem Sexualverbrechen nach mehrjähriger Haft aus einem deutschen Gefängnis entlassen worden.
Der Fall belegt einmal mehr, wie schwierig es innerhalb der EU ist, Gewalttäter nach Verbüßung ihrer Haftstrafen dauerhaft in ihre Heimat abzuschieben. Der Rumäne war im Jänner 2015 in Deutschland wegen Raubes und zweier Handtaschendiebstähle zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung von rund 20 Monaten wurde er am 19. September 2016 vorzeitig entlassen und in Verbindung mit einem Aufenthaltsverbot nach Rumänien abgeschoben.
"Sex or dead!"
Lange hielt er sich dort nicht auf. Seinen Angaben zufolge will er danach in Griechenland als Orangenpflücker gearbeitet haben. Eine Aussage, die insofern fragwürdig scheint, als er - wie die polizeilichen Ermittlungen ergaben - am 28. September von den rumänischen Behörden einen Reisepass ausgestellt bekommen hat. Am 30. September war er bereits in Wien, was insoweit feststeht, als am Körper der im Laaer Wald missbrauchten Frau und auf ihrem Mobiltelefon seine DNA-Spuren sichergestellt wurden.
Die 39-Jährige war mit ihrem Hund spazieren, als sie gegen 20.15 Uhr hinter sich Schritte wahrnahm. Ehe sie sich umdrehen konnte, packte sie ein Unbekannter, drückte ihr einen metallenen Gegenstand gegen den Hals und herrschte sie in gebrochenem Englisch an: "Sex or dead!" Dann zerrte er sein Opfer ins Dickicht.
Die Frau versuchte sich zu wehren, indem sie ihm in die Hand biss. Darauf zog er ihr ihren Poncho über Kopf und Hals und zerrte so fest zu, dass sie kaum mehr Luft bekam. Dennoch war die Gegenwehr der Frau noch nicht gebrochen. Sie zwickte den Angreifer, worauf dieser sie zu Boden stieß und über sie herfiel. Laut Anklage wurde die 39-Jährige mehrfach vergewaltigt. Der Täter zwang sie anschließend, noch eine Weile bei ihm liegen zu bleiben, ehe er sie gehen ließ. Die Frau begegnete ein paar hundert Meter weiter zwei Personen auf einer Parkbank, die sie um ein Handy bat. Damit verständigte sie die Polizei. Der Täter war, als mehrere Beamte eintrafen, längst über alle Berge.
DNA-Spuren hinterlassen
Dank seiner am Tatort hinterlassenen DNA-Spuren wurde er aber ausgeforscht und festgenommen. Wie sich herausstellte, hatte der Rumäne bereits in seiner Heimat drei langjährige Haftstrafen kassiert. Im Jahr 2000 setzte es für eine vorsätzliche Tötung zweieinhalb Jahre, 2004 für eine Vergewaltigung zehn Jahre. Davon saß der Mann rund sechs Jahre ab. Eine weitere Verurteilung wegen Sexualstraftaten folgte, die Strafe machte diesmal viereinhalb Jahre aus. Nachdem er diese verbüßt hatte, sagte der Rumäne seiner Heimat Lebewohl und übersiedelte nach Deutschland, wo er alsbald wieder straffällig wurde.
Zur nunmehr inkriminierten Vergewaltigung war der Angeklagte zunächst nicht geständig. Er habe sich am Tag der Tat noch außer Landes befunden und dort seinen Geburtstag gefeiert. Nach Österreich sei er erst am 2. Oktober gekommen: "Außerdem bin ich seit fünf Jahren impotent. Wie soll ich da vergewaltigen?" Und in Richtung des Schöffensenats (Vorsitz: Andreas Böhm) bemerkte er dann noch mit weinerlicher Stimme: "Geben Sie mir fünf oder sieben Jahre! Ich werde nicht im Gefängnis bleiben, ich schneide mir den Hals durch."
Keine Reue
Mit den Beweisergebnissen, insbesondere dem DNA-Gutachten, den unter Ausschluss der Öffentlichkeit getätigten Angaben der betroffenen Frau und den amtlichen Mitteilungen der rumänischen Polizei konfrontiert, bequemte sich der 36-Jährige am Ende zu einem lapidaren: "Vielleicht habe ich diese Tat gemacht." Er habe "Gedächtnisverluste", behauptete er.
Mit der verhängten Freiheitsstrafe bewegte sich der Senat knapp unter der gesetzlichen Höchststrafe von zehn Jahren. Das war dem Angeklagten zu viel. Er akzeptierte zwar den Schuldspruch, meldete aber Strafberufung an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.