Der Prozess gegen einen 20-jährigen Afghanen wegen Vergewaltigung ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck mit einem Freispruch zu Ende gegangen. Auch der Zweitangeklagte (21) wurde vom Vorwurf der geschlechtlichen Nötigung freigesprochen. Der 20-Jährige soll laut Anklage einen Brasilianer unter Gewaltandrohung zu Analverkehr gezwungen haben. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig.

"Für eine Verurteilung reicht ein dringender Tatverdacht nicht aus, es braucht Sicherheit. Diese hat das Verfahren aber nicht erbracht", meinte Richter Andreas Fleckl in der Urteilsbegründung. Das einzige belastende Beweismittel sei die Aussage des Opfers gewesen, diese habe dem Senat jedoch nicht gereicht. "Es gab Widersprüche in der Aussage", so der Richter. Und auch die Schilderung der Tat sei nicht glaubwürdig genug gewesen. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Schwerer Vorwurf

Dem 20-Jährige wurde vorgeworfen, im August des vergangenen Jahres am Hauptbahnhof gegen 4.00 Uhr den Brasilianer mit einem Messer gezwungen zu haben, in eine nahegelegene Wohnung mitzugehen, wo er ihn schließlich vergewaltigt haben soll. Der Afghane soll auf den Südamerikaner aufmerksam geworden sein, weil dieser in Frauenkleidern unterwegs war.

Der Zweitangeklagte soll laut Staatsanwaltschaft ebenfalls versucht haben, das Opfer geschlechtlich zu nötigen, zu einer Vergewaltigung sei es in diesem Fall aber nicht gekommen, hieß es. Außerdem soll er dem Brasilianer das Handy gestohlen und ihm einen Faustschlag versetzt haben.

Der 21-Jährige wurde indes im selben Verfahren wegen Sachbeschädigung verurteilt. Er hatte in einem Kleidungsgeschäft versucht die Diebstahlsicherung an einem T-Shirt zu entfernen. Dafür bekam er einen Monat Freiheitsstrafe auferlegt. Diese hatte er durch die Untersuchungshaft jedoch bereits verbüßt.