Eine Ehefrau ist Dienstagabend im Landesgericht Wels zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, weil sie es zuließ, dass ihr Mann krankenhausreif geprügelt wurde. Wegen versuchter Anstiftung zum Mord haben die Geschworenen die 44-Jährige jedoch freigesprochen. Sie wurde nur wegen absichtlich schwerer Körperverletzung als Beteiligte verurteilt, der Spruch ist nicht rechtskräftig.
Gatte sollte aus dem Weg geräumt werden
Die Eheleute aus Salzburg führten in Ebensee im Salzkammergut einen Würstelstand. Dann verliebte sich die Frau in einen anderen Mann, wollte mit ihm ein neues Leben beginnen. Daher soll sie den Beschluss gefasst haben, ihren Gatten aus dem Weg zu räumen und dafür einen Handlanger gesucht haben. Als der Kleinkriminelle - ein Gast vom Würstelstandl - trotz angebotener 10.000 Euro absagte, soll sie ihren neuen Freund und einen Kumpel auf den Mann angesetzt haben. Sie behauptete, in ihrer Ehe misshandelt worden zu sein. Daraufhin vermöbelte das Duo den angeblichen Peiniger in der Nacht auf den 3. Februar. Er trug schwere Verletzungen davon, unter denen der 52-Jährige heute noch leide, so die Anklageschrift von Staatsanwältin Susanne Rauch.
Da die Ehefrau hierbei Hilfe geleistet haben soll, wurde sie nicht nur wegen versuchter Bestimmung zum Mord, sondern auch noch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung als Beteiligte angeklagt. Laut Staatsanwältin habe sie den Schlägern den Schlüssel zu dem Haus, in dem sie noch mit ihrem Mann lebte, zukommen lassen. Der Lover wurde bereits zu vier Jahren Haft verurteilt, dessen Komplize zu zweieinhalb Jahren.
Selbstmordversuch in U-Haft
Die vermeintliche Anstifterin kam im Juni in Wels in U-Haft, wo sie nach 15 Tagen versuchte, sich das Leben zu nehmen. Im Duschraum übergoss sie sich mit Öl und zündete sich an. Eine Insassin fand die lebensgefährlich Verletzte, die ins AKH Wien geflogen wurde. Wochenlang wurde sie dort wegen schwerer Brandwunden behandelt. Seine Mandantin sei so verzweifelt gewesen, weil "sie unschuldig in U-Haft saß", begründete Verteidiger Michael Gütlbauer den Suizidversuch. Selbst der Ehemann "will sie wieder zurückhaben", meinte dessen Bruder verzweifelt. Dieser belastete in seiner Zeugenaussage die Angeklagte schwer. Sein jüngerer Bruder sei "von ihr manipuliert worden". Seit Beginn der Beziehung im Jahr 2009 habe sie ihm nicht gutgetan, daher sei er 2014 auch nicht Trauzeuge geworden, erklärte er Richter Hans-Jörg Reichl.
Urteil der Geschworenen
Nach mehrstündigen Beratungen haben Geschworene am Dienstag im Landesgericht Wels eine Ehefrau "nur" für schuldig gesprochen, es zugelassen zu haben, dass ihr Mann krankenhausreif geprügelt wurde. Das Gericht verurteilte die 44-Jährige zu vier Jahren und neun Monaten Haft, vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord wurde sie freigesprochen.
Die Angeklagte hatte während des Prozesses mehrmals versichert: "Ich wollte meinem Mann nie etwas antun". Das Urteil nahm sie kommentarlos hin, auch die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.