Der wegen Mordes angeklagte Syrer sprach von einer Racheaktion. Der Serbe habe ihm am Vortag einen Pornofilm gezeigt und erzählt, dass er gerne Geschlechtsverkehr mit einem Mann habe. Aus Angst habe er die Wohnung verlassen und dem Zweitangeklagten diese "Beleidigung" erzählt, um "diese Sache zu rächen". Zur "Erziehung" habe man dem 30-Jährigen sein Handy stehlen und ihn zusammenschlagen wollen.
Bevor die beiden Beschuldigten den Serben besuchten, besorgten sie sich bei einer Tankstelle zwei Rollen Klebebänder, um den Serben zu fesseln, sowie Handschuhe und Bier, wie der 19-Jährige der vorsitzenden Richterin Bettina Maxones-Kurkowski schilderte. Zuhause hätten sie bereits Wodka getrunken und Marihuana geraucht. "Wir wollten den Mann ausrauben. Meine Absicht war aber nur, dass ich ihm sein Mobiltelefon wegnehme."
Gefesselt, geschlagen und getötet
Damit sich der Serbe nicht wehren konnte, habe er ihn in den Schwitzkasten genommen, erzählte der Erstangeklagte. Sein Freund habe den Mann gefesselt, geschlagen, ihm einen Stofffetzen in den Mund gesteckt und dessen Geldtasche aus der Hose gezogen. Da kein Geld darin gewesen sei, habe der Zweitangeklagte die Bankomatkarte herausgenommen und den Code verlangt. Während der Zweite zu einem Bankomat gegangen sei, um Geld abzuheben, sei er bei dem Serben geblieben und habe ihn weiter gehalten. "Als er sich nach vor streckte, um ein Messer vom Couchtisch zu nehmen, habe ich ihn zurückgezogen und zugedrückt. Das dauerte fünf Sekunden, dann hörte ich ein Auspusten", sagte der anerkannte Flüchtling.
Aus Angst, der Mann sei ohnmächtig geworden oder gestorben, habe er wieder locker gelassen, schilderte der Syrer. Dann habe er gemerkt, dass der Serbe nicht mehr atmet. Als der Zweitangeklagte ohne Geld zurückgekommen sei, denn der Code sei falsch gewesen, "war das Opfer schon fünf Minuten tot", übersetzte ein Dolmetscher die Angaben des Beschuldigten. Sein Freund habe den 30-Jährigen wegen des falschen Codes noch beschimpft, ihn in die Badewanne gelegt und Wasser eingelassen.
Mit dem Taxi geflüchtet
Dass ihn der Zweitangeklagte beschuldigt, auch er hätte den Mann in die Wanne gelegt, habe er sich nicht erwartet. "Er hat auch zu mir gesagt, wir sollen die Sachen des Mannes mitnehmen, der ist ohnehin tot. Und er hat in der Wohnung nach Geld gesucht, nicht ich", belastete der 19-Jährige den Zweitangeklagten, der vor der Polizei ausgesagt hatte, dass sie gemeinsam nach Geld gesucht hätten. "Er hat auch die Wohnung mit Wasser besprüht, damit niemand Verdacht schöpft." Mit den gestohlenen Kleidungsstücken, die sie in "fünf bis sieben Müllsäcke" gestopft hatten, ließen sich die Burschen nach der Tat mit einem Taxi nach Puch (Bezirk Hallein) fahren, wo der Erstangeklagte in einem Zimmer wohnte.
Die Verfahrenshelferin des Erstangeklagten, Julia Steffen, erklärte, "ein Tötungsvorsatz an sich war nicht vorhanden". Der Syrer habe den 30-Jährigen wegen des Vorspielens der Pornofilme nur "erziehen" wollen. Die Tat tue dem 19-Jährigen sehr leid, er würde gerne alles rückgängig machen, sagte die Rechtsanwältin. Der Verfahrenshelfer des Zweitangeklagten, Georg Zechbauer, sprach von einer Zurechnungsunfähigkeit des Beschuldigten, dieser sei schwer alkoholisiert gewesen und unter Drogeneinfluss gestanden. Die beiden Angeklagten hätten vor der Tat gemeinsam eine Flasche Wodka getrunken, der Zweitangeklagte noch fünf bis sechs Flaschen Bier. "Das ergibt drei bis 3,5 Promille Blutalkoholkonzentration. Ab 2,5 Promille liegt eine volle Berauschung vor." Die Beschuldigten hätten in diesem Zustand "keine sichere Erinnerung an die Vorgänge" gehabt. Die Anklage sei auch bezüglich einer Absprache über die Tötung des Opfers falsch, denn über eine Tötung sei nicht gesprochen worden, sagte der Rechtsanwalt. Der Tod des Serben sei für den Zweitangeklagten jedenfalls nicht vorhersehbar gewesen.
Opfer-Anwalt Stefan Rieder forderte für den hinterbliebenen Vater des Opfers 35.000 Euro Teilschmerzensgeld, für die Witwe 25.000 Euro. Das Interesse an dem Prozess war groß: 17 Medienvertreter waren zu Verhandlungsbeginn im Gerichtssaal. Vermutlich ergeht morgen, Mittwoch, ein Urteil. Der Strafrahmen beträgt in dieser Causa von einem Jahr bis zu 15 Jahren Haft.