Im Fall des Ende Jänner unter Terror-Verdacht festgenommenen Jugendlichen ist am Dienstag im Wiener Landesgericht für Strafsachen die U-Haft um zwei Monate verlängert worden. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf Anfrage der APA bekannt. Der Verteidiger des mittlerweile 18-jährigen Burschen, Wolfgang Blaschitz, hatte auf die an sich gesetzlich vorgesehene Haftprüfung verzichtet.
Medienwirksame Festnahme
"Die U-Haft wurde daher mit Beschluss aus den bisherigen Gründen fortgesetzt", sagte Salzborn. Die Justiz geht von Verdunkelungs- und Tatbegehungs- bzw. Ausführungsgefahr aus. Gegen den Jugendlichen wird von der Staatsanwaltschaft wegen terroristischer Vereinigung im Sinn des Paragrafen 278b Strafgesetzbuch (StGB) ermittelt. Er soll Kontakt zu einem 21-jährigen Deutschen und zwei noch strafunmündigen Zwölfjährigen gehabt und - getragen von radikalislamistischem Gedankengut - Anschlagspläne verfolgt haben.
Diese werden allerdings von seinem Rechtsvertreter in Abrede gestellt. "Er ist sicher nicht der Staatsfeind Nummer eins", hatte Blaschitz bereits unmittelbar nach der medienwirksamen Festnahme des 18-Jährigen betont. Dieser räumt zwar ein, mit der Ideologie der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) sympathisiert und gemeinsam mit dem 21-Jährigen in Deutschland "Test-Sprengungen" durchgeführt zu haben. Die Durchführung eines Attentats will der Bursch aber nicht im Sinn gehabt haben.