Nach dem Fund einer gefesselten Leiche in einer Badewanne am 10. Juli 2016 in der Stadt Salzburg hat am Dienstag der Prozess gegen zwei 19-jährige Syrer begonnen. Einer der beiden muss sich wegen Mordes und schweren Raubes, der zweite wegen schweren Raubes mit Todesfolge vor Gericht verantworten. Das Opfer, ein 30-jähriger Serbe, war misshandelt und anschließend erwürgt worden.
Laut Anklage haben die beiden jungen Erwachsenen am 9. Juli ihr Opfer geschlagen, gewürgt und an Händen und Füßen mit einem Klebeband gefesselt. Die Burschen hätten den Serben gezwungen, ihnen den Code seiner Bankomatkarte zu nennen. Während der Zweitangeklagte versuchte, mit der Karte Geld zu beheben, habe der Erstangeklagte den 30-Jährigen weiter misshandelt und so lange gewürgt, bis eine Kompression der Halsstruktur und eine massive Verletzung des Kehlkopfes eingetreten sei, sodass der Mann verstarb.
Feuerwehr öffnete Wohnungstür
Ermittlungen zufolgen ließen die Täter anschließend Wasser in die Badewanne der Wohnung ein. Sie mischten Waschpulver und Shampoo dazu, um mögliche Spuren an dem Toten zu verwischen. Danach plünderten sie noch die Räumlichkeiten des Opfers und nahmen sämtliche Gegenstände mit, darunter mindestens 45 Kleidungsstücke, aber auch ein Handy und eine Geldtasche. Weil der Stöpsel der Wanne undicht war, floss das Wasser langsam ab. Als der Tote entdeckt wurde, befand sich kein Wasser mehr in der Wanne. Der Vater des Serben hatte seinen Sohn vermisst und die Polizei verständigt. Mithilfe der Berufsfeuerwehr wurde die versperrte Wohnungstür geöffnet.
Nachbarn hatten zwei verdächtige Burschen beim Verlassen des Hauses beobachtet. Einer der beiden wurde als auffälliger "Wuschelkopf" beschrieben. Kriminalisten fanden am Tatort eine Asylkarte, auf dessen Foto ein "Wuschelkopf" abgebildet war. Es stellte sich heraus, dass die Karte einem der beiden Verdächtigen gehörte. Dieser wurde drei Tage nach der Tat von der bayerischen Polizei bei der Einreise nach Deutschland in Freilassing gestoppt. Außerdem hatte er eine E-Card und eine Bankomatkarte bei sich, wobei die Bankkarte auf den Namen eines anderen 19-jährigen Syrers ausgestellt war. Die Spur zum zweiten Verdächtigen war gefunden. Bei der Festnahme rund zwei Wochen nach der Tat trug das Duo Kleidung des Getöteten.
Opfer am Bahnhof kennengelernt
Die zwei Syrer gaben nach ihrer Festnahme an, sie hätten ihren Bekannten nur ausrauben wollen. Der Erstangeklagte, er ist anerkannter Flüchtling, erklärte damals, er habe nicht gewusst, dass durch längeres, festes Würgen ein Mensch getötet werden könne. Sein Komplize, er ist Asylwerber, gestand zwar den Raub ein, bestritt aber, den 30-Jährigen geschlagen oder gewürgt zu haben.
Laut Staatsanwalt Alexander Winkler sind beide grundsätzlich geständig. Die Verfahrenshelferin des Erstangeklagten sagte vor Prozessbeginn, dass sich ihr Mandant umfassend geständig zeigen werde. Ein Tötungsvorsatz sei an sich aber nicht vorhanden gewesen. Der Verfahrenshelfer des Zweitangeklagten erklärte, sein Mandant sei nicht für den Tod des Opfers verantwortlich und zudem wegen Alkohol- und Drogenkonsums nicht zurechnungsfähig gewesen.
Die Beschuldigten dürften ihr späteres Opfer am Salzburger Hauptbahnhof kennengelernt haben, wo der 30-Jährige die Toiletten betreute. Dabei lernte er laut den Ermittlern immer wieder Männer kennen, die er dann zu sich nach Hause mitgenommen habe. Der Serbe soll auch die beiden Beschuldigten freiwillig in die Wohnung gelassen haben. Die Polizei fand keine Einbruchsspuren, obwohl die Wohnung stark durchwühlt war. Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt, ein Urteil wurde für Mittwoch erwartet.
Aussagen der Angeklagten
Die Männer haben eine Tötungsabsicht bestritten. Der Erstangeklagte meinte, es handelte sich um einen Unfall, der Tod "war nicht einkalkuliert". Sein Komplize sagte, sie hätten den Mann bestehlen oder ausrauben wollen. Als dieser leblos war, hätten sie ihn in die Wanne gelegt und den Kopf nass gemacht. "Ich sagte, vielleicht wird er wach. Aber es war kein Puls mehr da", so der Zweitangeklagte.
Was den detaillierten Ablauf des Überfalls betrifft, so lieferten die Syrer zum Teil unterschiedliche Versionen und belasteten sich dabei gegenseitig. Nicht er habe den 30-Jährigen geschlagen, sondern der andere, wies der Zweitangeklagte die Angaben des Mitbeschuldigten von sich. Dass dieser wegen homosexueller Neigungen des Serben beleidigt gewesen sei, davon habe er nichts mitbekommen, sagte der "Wuschelkopf".
Der Erstangeklagte habe ihm vor der Tat erzählt, dass der Mann schwul und schwach, also nicht kräftig sei, schilderte der 19-Jährige. Das Opfer soll nur rund 50 Kilogramm gewogen haben. "Er hat mir nicht erzählt, dass ihn etwas gestört hätte. Er sagte, dass der Mann viel Geld und ein oder zwei Golduhren zu Hause hätte." Da habe er dem Plan zugestimmt. Der Asylwerber schilderte noch, dass sie vor dem Überfall Alkohol getrunken hätten, auch Drogen seien konsumiert worden.
Als sich der Serbe nach der Tat nicht mehr gerührt habe, habe er dem anderen vorgeworfen, dass er ihn getötet habe, erklärte der Zweitangeklagte. "Er antwortete, 'das war nicht meine Absicht'." Sein Freund habe noch den Gang der Wohnung mit Wasser besprüht, um Spuren zu beseitigen.