Eine Probeführerscheinbesitzerin ist in der Nacht auf Mittwoch in Reichenau im Mühlkreis (Bez. Urfahr-Umgebung) mit solcher Wucht gegen einen Telegrafenmasten geprallt, dass er abgebrochen ist. Dann beging die 18-Jährige Fahrerflucht, ihr Vater meldete den Unfall Stunden später. Ein Alkotest ergab einen geringen Wert - als Führerscheinneuling müsste sie aber 0,0 Promille haben, so die Polizei.
Weil der Unfall verspätet gemeldet wurde, konnte erst sieben Stunden danach ein Alkotest durchgeführt werden. Dieser ergab eine Minderalkoholisierung, also einen Wert unter 0,5 Promille. Da für Probeführerscheinbesitzer aber generell eine Null-Promille-Grenze gilt und man zwischen einem Unfall und dem Test nichts trinken darf, wird die Frau als alkoholisiert eingestuft. Sie wurde bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt.