Bei Gegnern der dritten Flughafenpiste in Wien-Schwechat dürften Donnerstagabend die Sektkorken geknallt haben. Schließlich hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mitgeteilt, dass die vom Unternehmen so sehr herbeigesehnte dritte Start- und Landepiste am Flughafen - der sich auch wehren will - nicht gebaut werden darf. Eine ordentliche Revision wurde nicht zugelassen, teilte das Gericht mit.

"Der Flughafen Wien nimmt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts mit Bedauern zur Kenntnis", teilte ein Airportsprecher auf APA-Anfrage mit. "Die Flughafen Wien AG wird gegen diesen Bescheid vorgehen und in dieser Frage den Verwaltungsgerichtshof befassen", betonte der Sprecher. "Sollte es aufgrund dieser Entscheidung zu keiner dritten Piste kommen, so hätte das jedenfalls negative Auswirkungen auf die künftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich."

Grund: Treibhausgase

Begründet wurde das Erkenntnis seitens des BVwG unter anderem damit, "durch den Bau der dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat und dem damit erhöhten Flugverkehr würden die Treibhausgasemissionen Österreichs deutlich ansteigen". Dies ergebe "sich unter Berücksichtigung der Emissionen beim Start- und Landevorgang sowie dem Treibhausgasausstoß nach Erreichen der Flughöhe. Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes ist diese hohe zusätzliche CO2-Belastung gegenüber den positiven Aspekten des Vorhabens nicht zu rechtfertigen."

Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, habe nach detaillierter Prüfung und Abwägung der öffentlichen Interessen entschieden, betonte das BVwG. Das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, sei höher zu bewerten ist als die positiven öffentlichen - standortpolitischen und arbeitsmarktpolitischen - Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens samt zusätzlichem Bedarf.

Plan der dritten Piste (gelb)
Plan der dritten Piste (gelb) © KK