Im Fall der Volksschullehrerinnen, die ihren Job verloren haben, nachdem sie bei einem Schulausflug 83 Kinder trotz geschlossener Bahnschranken über Zuggleise geführt hatten, laufen derzeit Gespräche über eine außergerichtliche Einigung. Drei Pädagoginnen hatten den Stadtschulrat wegen der Entlassung geklagt, eine vierte Lehrerin - sie ist Beamtin - muss sich einem Disziplinarverfahren stellen.

Gerichtsverfahren ruht vorerst

Die Klage einer der Lehrerinnen hätte am heutigen Dienstag am Arbeits- und Sozialgericht in Wien verhandelt werden sollen. Zur geplanten Befragung von Zeugen kam es aber nicht, da die beiden Parteien - also die Rechtsvertreter der betroffenen Pädagogin und des Stadtschulrats - stattdessen vereinbarten, das Verfahren vorerst ruhen zu lassen, um sich doch noch außergerichtlich zu einigen. Sollte es zu keiner Einigung kommen, kann nach drei Monaten ein Antrag auf Fortsetzung des Verfahrens gestellt werden.

"Es finden Gespräche statt", bestätigte Arno Langmeier, Leiter der Rechtsabteilung des Stadtschulrats, am Dienstag der APA. Die Gespräche werden mit zwei der Lehrerinnen geführt, mit einer weiteren Lehrerin hat sich der Stadtschulrat bereits auf einen Vergleich - nämlich die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses - geeinigt. Diese habe nun die Möglichkeit, sich wieder zu bewerben.

Gegen die vierte, pragmatisierte Lehrerin läuft ein Disziplinarverfahren, das derzeit allerdings unterbrochen ist, da nach wie vor "eisenbahn- und verwaltungsrechtliche Verfahren" bei der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg gegen die Lehrerinnen laufen. Das Disziplinarverfahren könne erst weitergeführt werden, wenn diese abgeschlossen seien, sagte Langmeier. Wie lange das noch dauern werde, könne er nicht sagen.

Keine "konkrete Gefährdung"

Der Vorfall, aufgrund dessen die Lehrerinnen ihren Job verloren, ereignete sich Ende Juni des vergangenen Jahres. 83 Kinder sollen bei einem Schulausflug in Leobendorf (NÖ) trotz geschlossenem Bahnschranken über die Schienen geführt worden sein, um den Zug nach Wien nicht zu versäumen. Wenig später soll ein Regionalzug den Bahnhof ohne Halten durchfahren haben. Der Stadtschulrat hatte ein Monat später die dienstrechtlichen Konsequenzen gezogen.

Ein Strafverfahren gegen die Lehrerinnen war Anfang Oktober eingestellt worden, da keine "konkrete Gefährdung" für die Kinder nachzuweisen gewesen sei, wie es vonseiten der Staatsanwaltschaft hieß. Der Gleisverlauf sei dort sehr weit einzusehen, der Zugführer habe zudem keinerlei Personen auf den Schienen gesehen, als die betreffende Stelle in sein Sichtfeld kam, lautete die Begründung.