Ein 38-jähriger Leasingarbeiter ist am Dienstag im Landesgericht Steyr zu zwei Jahre und neun Monate verurteilt worden, weil er in der bereits geschlossenen Internetplattform "Thiazi-Forum" Nazi-Tonträger zum Kauf und Tausch angeboten hat. Die Geschworenen sprachen den einschlägig Verurteilten wegen Wiederbetätigung schuldig. Der Angeklagte gestand nicht, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Nazi-Tonträger und einschlägige Tattoos
Staatsanwalt Andreas Pechatschek hielt dem gelernten Schlosser vor, von 2010 und 2011 als zahlendes Mitglied jenes Forums in Erscheinung getreten zu sein. Dort wollte er vor allem Nazi-Tonträger mit Titeln wie "Adolf Hitler lebt", "Goebbels für alle", "Im Buchenwald" (zur Melodie des Kinderliedes "Ein Vogel wollte Hochzeit halten") verkaufen, postete aber auch unter dem Profilnamen "Oberdonau".
Gegenstand der Anklage waren ebenso unzählige, einschlägige Tattoos, die er öffentlich herzeigte. 2014 und 2015 bekamen die Besucher eines Freibades in Sierning u.a. einen übergroßen Reichsadler mit Triskele, Horst Wessel, eine Person mit Hitlergruß oder den Schriftzug "LAH" (Leibstandarte Adolf Hitler, Anm.) auf diversen Körperteilen des Angeklagten zu sehen. Dies werteten die Geschworenen nicht als Wiederbetätigung, weshalb er in diesem Punkt nicht nach dem Verbotsgesetz 3g schuldig gesprochen wurde.
Der Oberösterreicher leugnete hartnäckig, seine Gesinnung, die er mit "ich stehe zu meinem Land" beschreibt, nach außen getragen zu haben. Auf die Nachfrage von Richterin Christina Forstner, wo er politisch stehe, meinte er: "Wenn die FPÖ rechts ist, dann bin ich auch rechts". Für ihn sei das Dritte Reich "ein Teil der Geschichte", den er "weder positiv noch negativ" werten wolle. Die Devotionalien aus der NS-Zeit, die er in der Glasvitrine in seinem Wohnzimmer stehen hatte, bezeichnete er als "rein private Erinnerungsstücke". Jene fünf Tonträger und eine Hitler-Büste, die er über das "Thiazi-Forum", laut Pechatschek bis 2012 das "germanische Weltnetz", anbot, habe er nur loswerden wollen.
Anerkennung für "jungen Freiheitskämpfer"
Und die Wikingerfahne, die er sich mit 15 Jahren als sein erstes Tattoo stechen ließ, sollte auch nur den Namen der Ex überdecken, rechtfertigte er sich weiter. Das Konterfei vom Sturmführer der SA Horst Wessel auf seinem Körper sei ein Zeichen seiner Anerkennung für einen "jungen Freiheitskämpfer, der wegen seiner Meinung erschossen wurde", gewesen. Von diesen "Jugenddummheiten" distanzierte er sich. Auch verherrliche er nicht Adolf Hitler.
Eine "Abkehr von seiner Einstellung" kaufte ihm der Staatsanwalt nicht ab. Angesichts seiner Vorstrafen sprach er sich gegen eine bedingte oder teilbedingte Strafe aus. Die Richterin entschied auch aus diesem erschwerenden Grund für eine unbedingt Haft. Beschuldigter und Staatsanwalt nahmen sich Bedenkzeit.