Im ersten Rechtsgang im vergangenen September hatten die drei Berufsrichter den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen ausgesetzt, nachdem diese die Anklage verworfen und auf absichtliche schwere Körperverletzung entschieden hatten.
Der Angeklagte soll im Streit um zehn Euro am 10. April 2016 zum Messer gegriffen und auf seine um 33 Jahre jüngere Ehefrau eingestochen haben. Das Opfer und ihr vierjähriges Kind konnten sich im letzten Moment über das Fenster der Erdgeschoßwohnung retten.