Als Reaktion auf die Vogelgrippe, die durch das A(H5N8)-Virus hervorgerufen wird, ist das österreichische Bundesgebiet seit heute, Dienstag, ein "Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko". Die entsprechende Novelle, die vergangenen Mittwoch beschlossen wurde, sieht unter anderem die Stallpflicht vor und zwar für kommerzielle wie auch für private Geflügelhalter.
Verordnung angepasst
Die Ausweitung der Vorsorgemaßnahmen, die in Österreich bisher nur um betroffene Regionen galten, sind das Resultat einer Besprechung mit den Vertretern aller Bundesländer, der Geflügelwirtschaft, des Landwirtschaftsministeriums, der Landwirtschaftskammer sowie der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) und der Veterinärmedizinischen Universität. Auf Basis der Analyse der aktuellen epidemiologischen Situation wurde die Geflügelpest-Verordnung dementsprechend geändert.
Genaue Vorgaben
Neben der Stallpflicht, also der Unterbringung von Geflügel in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach obenhin geschlossen - ein Netz gilt nicht als Abdeckung - abgedeckt sind, gelten weitere Maßnahmen. So darf die Tränkung der Tiere nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen. Die Reinigung und Desinfektion von Beförderungsmitteln, Ladeplätzen und Gerätschaften muss besonders sorgfältig erfolgen. Bei Verdachtsmomenten ist sofort ein Tierarzt bzw. die Behörde zu verständigen.
In den vergangenen Monaten wurden in Europa insgesamt 398 Fälle bei Hausgeflügel und 351 Fälle bei Wildgeflügel behördlich festgestellt. Inzwischen sind fast alle EU-Mitgliedsstaaten von dem erstmals 2014 nachgewiesenen Virustyp betroffen.