Jene Jägerin, die einen Luchs des Nationalparks Kalkalpen geschossen hat, muss nun doch Schadenersatz zahlen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat der Revision des Schutzgebietes Folge gegeben und den erstinstanzlichen Schadenersatzzuspruch des Bezirksgerichtes Steyr über 12.100 Euro bestätigt.
Ein Jäger und seine Frau wurden in getrennten Strafprozessen rechtskräftig für den Abschuss je eines Tieres verurteilt. Beim Schadenersatz gab es allerdings ein juristisches Hin und Her: Sowohl Straf- als auch Zivilgericht sprachen dem Nationalpark je Angeklagtem bzw. je Luchs 12.101 Euro zu. Die zweite Instanz kippte das jedes Mal, mit der Begründung, man könne für ein Wildtier keinen Schadenersatz verlangen.
Gang zum OGH
Daher trat der Nationalpark den Gang zum OGH an und legte - vorerst im Fall der Frau - Revision ein. Er argumentierte, dass Wiederansiedlungsprogramme schließlich mit öffentlichen Geldern finanziert werden. Das Höchstgericht verdonnerte die Jägerin nun endgültig zur Zahlung der gut 12.000 Euro.
Auch Ehemann soll zahlen
Nach dem Erfolg im Fall der Frau wird der Nationalpark auch erneut eine Schadenersatzklage gegen deren Mann beim Bezirksgericht Steyr einbringen. Man erwarte, diesmal rasch Erfolg zu haben, wie Nationalparksprecher Franz Sieghartsleitner sagte. Direktor Erich Mayrhofer freut sich über das Urteil, auch "weil die OGH-Entscheidung wegweisend für alle Artenschutzprojekte in Österreich sein wird".
Luchs-Nachschub aus der Schweiz
Hoffnungsfroh zeigt man sich bei dem Schutzgebiet auch, was Luchs-Nachschub angeht. Die Population soll mit einem männlichen Tier aus der Schweiz aufgestockt werden. Nach den Abschüssen gab es dort allerdings Vorbehalte. Mit dem OGH-Urteil im Rücken und der zuletzt erfolgten Verschärfung des oö. Jagdgesetzes - ebenfalls eine Folge der Luchsaffäre - sieht Sieghartsleitner die Position des Nationalparks nun wieder gestärkt. "Den Schweizern ist unsere Brückenfunktion bewusst", die die Kalkalpen mit ihrer Lage zwischen der Alpenpopulation und jener im Bayrischen Wald erfüllen. Ideal wäre eine Auswilderung zwischen Ende Jänner und Anfang März, damit der "Neue" noch heuer für Nachwuchs sorgen kann.