Das bringt der Jahreswechsel für Autofahrer:

- Radarfotos dürfen künftig auch für die Bestrafung folgender Delikte herangezogen werden: Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, Nichtanlegen eines Sicherheitsgurts oder mangelnde Kindersicherung.

- Die Probezeit für Führerscheinneulinge wird von zwei auf drei Jahre verlängert.

- Der E-Mobilität-Anteil im Straßenverkehr soll steigen. Deswegen fördert die Regierung den Ankauf mit bis zu 4000 Euro.

- Alkolocks werden vorerst fünf Jahre lang getestet. Wer sich das Gerät in sein Auto einbauen lässt, kann die Zeit des (alkoholbedingten) Führerscheinentzugs verkürzen.

- Die Vignette kostet im kommenden Jahr für einen Pkw 86,70 Euro. Eine Steigerung um 0,8 Prozent. Ab Dezember 2017 soll die digitale Vignette als Alternative kommen - dies bringt insbesondere für Nutzer von Wechselkennzeichen Vorteile.

- Der Preis für die Kennzeichentafeln wird um 16 Prozent angehoben. PKW-Kennzeichentafeln kosten nun 10,50 Euro.

Zahlreiche der geplanten Neuerungen hat das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) seit Jahren gefordert. Manche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden "rasch gemerkt werden", andere würden länger brauchen, um spürbare Auswirkungen zu erlangen, sagte Othmar Thann, Direktor KFV. Als besonders positiv bezeichnete er die Verlängerung des Probeführerscheins, gerade junge Menschen, die tendenziell risikofreudiger sind, würden sich damit eher "regelkonform verhalten", meinte Thann. Er forderte jedoch eine Evaluierung der Nachschulungen, die nach einem Führerscheinentzug absolviert werden müssen. Diese "müssen fachlich hinterfragt werden, ob sie noch State of the Art oder doch verbesserungswürdig sind", sagte Thann.

Fotobeweis soll Gurtenquote heben

Ab Kundmachung der Novellen des Kraftfahrgesetzes (KFG) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) entfällt das sogenannte Anhalteerfordernis zur Ahndung von Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer, die Gurt- beziehungsweise Helmpflicht, mangelnde Kindersicherung und die Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf Pkw bzw. auf Motorrädern. Der Experte erwartet sich, dass durch den Fotobeweis "die Gurtanlegequote zulegen wird". Diese liegt bei rund 93 Prozent, 2014 waren noch 95 Prozent angegurtet. Auf der Autobahn sind 96 Prozent der Lenker angegurtet, bei Kinder unter zwölf Jahren liegt die Quote bei 97 Prozent.

Künftig muss nach Ansicht des KFV Automatisiertes Fahren auch in die Ausbildung einfließen. "Selbstfahrend heißt nicht, dass das Auto alleine unterwegs ist", betonte Thann. Für die Sicherheit seien technische Neuerungen wie automatisches Spur- und Abstandhalten, Einparkassistenten oder das Erkennen von Hindernissen positiv. Denn "der Mensch versucht immer, auf das Äußerste zu gehen".

Die Einführung der Alkolocks, wo noch unklar sei, ob sich das KFV für die Durchführung überhaupt bewerben werde, sei eine "technologische Neuerung". Bereits seit Jahren hatte das KFV die Alkoholwegfahrsperren gefordert. Dadurch erwartet sich das Kuratorium 410 Unfälle pro Jahr weniger, was einen Rückgang von 100 Schwerverletzten und fünf Getöteten ergeben würde.

Im Juli tritt das Straßenverkehr-Unfallstatistikgesetz (StVUStG) in Kraft. Damit wird die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Verkehrsunfällen neu geregelt, erstmals werde zudem die Möglichkeit zur Unfall-Tiefenforschung geschaffen. "Wir können dann Unfallhäufungspunkte früher erkennen", sagte Thann. "Jetzt wissen wir solche Entwicklungen erst nach zwei Jahren. Dadurch erwarten wir eine Verbesserung der Tiefenanalyse", erklärte der Experte.