Die beiden "Bettelmönche" sind am Mittwoch am Landesgericht Salzburg jeweils zu einer teilbedingten Haftstrafe von zehn Monaten, davon zwei Monate unbedingt, wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt worden. Den unbedingten Strafanteil haben die Angeklagten bereits in der Untersuchungshaft abgesessen. Das Urteil von Richter Christian Hochhauser ist bereits rechtskräftig.

So agierten die "Bettelmönche"

Die Chinesen im Alter von 50 und 39 Jahren bekannten sich am Mittwoch bei einem Prozess in Salzburg zum Vorwurf des gewerbsmäßig schweren Betruges mit einem 5000 Euro übersteigenden Schaden nicht schuldig.

Die Staatsanwaltschaft nahm einen Tatzeitraum von 1. März bis 14. Oktober 2016 an. 21 Personen wurden als Opfer namentlich dokumentiert. Es handelte sich dabei vor allem um Frauen im Alter zwischen 35 und 60 Jahren. In einem Hotelzimmer in Salzburg, in dem die Beschuldigten nächtigten, entdeckten Polizisten im Oktober Tausende Kettchen und Glücksbringer. Sichergestellt wurden zudem rund 10.000 Euro in bar und drei Mönchskutten. Das Duo wurde am 14. Oktober in Salzburg festgenommen und dann in U-Haft genommen.

"Change" - der keiner war

Eine Zeugin schilderte heute Strafrichter Christian Hochhauser bei der Verhandlung am Landesgericht Salzburg etwas aufgeregt ihre Begegnung mit dem 50-jährigen Angeklagten, als sie mit ihrer Tochter im Oktober in der Stadt unterwegs war. "Er ist auf uns zugekommen. Wir haben ein Plakettchen und ein Armketterl bekommen. Er hat auf Englisch um eine Spende gebeten. Ich sagte fünf Euro für beide." Sie habe kein Kleingeld gehabt, der Mann habe auf den 50er-Schein in ihrem Geldtascherl gedeutet und "Change" gesagt. "Ich habe nur 20 Euro zurückbekommen, dann ist der davon gewesen", erzählte die Frau.

Die beiden bisher unbescholtenen Angeklagten beteuerten, tatsächlich Mönche zu sein, in einem Tempel in China zu wohnen und als Touristen nach Europa zum "Sightseeing" gekommen zu sein. Ihr Einkommen als Mönche falle bescheiden aus, die Tausende Euros hätten sie von Verwandten für die Reise erhalten. Außerdem würden ihnen Leute Geld geben, damit sie für diese Menschen "gute Taten" vollbringen.

Rechtfertigungen

Auf die Fragen des Richters gaben die Beschuldigten teils ausweichende und nicht nachvollziehbare Antworten. Was er denn mit den Unmengen an Glücksbringern und Kettchen bezwecken wollte, fragte Hochhauser. "Ich habe 2000 oder etwas mehr mitgenommen, um sie an Chinesen zu verschenken", lautete die lapidare Antwort des älteren. Der jüngere sagte, er habe die Glücksbringer in einen buddhistischen Tempel in Paris bringen wollen, doch da der Abt verreist gewesen sei, habe er diese wieder mitgenommen. "Bei Ihnen sind auch viele Fremdwährungen sichergestellt worden", konstatierte der Richter. Worauf der 39-Jährige antwortete: "Ich sammle Fremdwährungen als Souvenir."

Die Beschuldigten beteuerten auch, kein Wort Englisch sprechen zu können. Dass er Geld von der Salzburgerin mit dem Kind annahm, stritt der 50-jährige Angeklagte zwar nicht ab. "Ich hatte keine Betrugsabsichten. Wenn jemand 50 Euro hergibt und ich 20 Euro herausgebe und derjenige dann nichts weiter sagt, nehme ich das als Einverständnis an", rechtfertigte er sich. Was sei denn der Durchschnittpreis für so ein Amulett gewesen, wollte der Richter wissen. "Manchmal habe ich kein Geld bekommen, manchmal einige Euro", antwortete der Erstangeklagte. Den 39-Jährigen habe er am 13. Oktober zufällig am Bahnhof in Wien beim Fahrkartenkauf kennengelernt. "Ich weiß nicht einmal seinen Namen."

Vorgeschichte in Deutschland

Einem Interpol-Bericht zufolge sind die beiden Angeklagten schon in Deutschland als "Bettelmönche" in Erscheinung getreten, wie der Richter erläuterte. Der 39-Jährige, der in Deutschland auch wegen Ordnungswidrigkeiten vermerkt ist, erklärte, er habe dort mit geschlossenen Augen auf der Straße gebetet, aber nicht gebettelt und auch kein Geld erhalten. Einige Chinesen hätten ihm aber Münzen auf den Boden geworfen. Und in sein Heftchen habe er die "guten Taten" eingetragen, also die Namen, Adressen und Beträge der Geldgeber notiert. "Das Heftchen diente nur buddhistisch-religiösen Zwecken."