Der 44-Jährige soll sich auch an der Cousine der Tochter vergangen haben, die Mädchen waren zum Tatzeitraum unmündig. Der Beschuldigte hatte sich nach Spanien abgesetzt, er wurde im April gefasst.
Der bisher unbescholtene Angeklagte sitzt seit Mai in der Justizanstalt Salzburg in Untersuchungshaft. Staatsanwalt Andreas Allex warf ihm schweren sexuellen Missbrauch und sexuellen Missbrauch von Unmündigen sowie Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vor. Die beiden mutmaßlichen Opfer haben ihren Angehörigen bei ihrer kontradiktorischen Vernehmung schwer belastet. Sie hatten sich am 29. Dezember 2015 an eine Polizeiinspektion im Bezirk Hallein gewandt und von den sexuellen Übergriffen berichtet.
Laut Anklage habe der Salzburger an seiner Tochter im Zeitraum von Dezember 1999 bis Oktober 2008 im Wohnhaus der Familie wiederholt dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen vorgenommen. Das Kind war damals zwischen fünf und 14 Jahren alt. Weiters habe er sie auch noch im Zeitraum von 2008 bis 2009 an den Geschlechtsteilen berührt.
Im Jahr 2002 soll es zu solchen Berührungen seitens des Mannes auch an der damals zwölfjährigen Cousine der Tochter gekommen sein. Die Rechtsvertreterin der beiden nun erwachsenen Frauen forderte für die Tochter, bei der als Folge der Tat auch der Verdacht auf eine Persönlichkeitsstörung vorliegt, 100.000 Euro Teilschmerzensgeld, für die Cousine 5.000 Euro.
Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren
Dem mittlerweile arbeitslosen Salzburger droht im Falle eines Schuldspruches eine Freiheitsstrafe von fünf bis 15 Jahren. Er übernahm die Verantwortung für die Tat. "Er hat ein schwerwiegendes Fehlverhalten gesetzt, er sieht das auch ein. Er bedauert das", sagte sein Verteidiger zur Vorsitzenden des Schöffensenats, Richterin Anna-Sophia Geisselhofer.
Sein Mandant werde sich zum größten Teil der Anklage für schuldig bekennen, erklärte der Rechtsanwalt. Nur mit der Länge der Tatzeit und der Intensität der Handlungen gehe er nicht ganz d'accord. "Er hat etwas Schriftliches vorbereitet, er wird ein Geständnis machen." Anschließend wurde die Öffentlichkeit auf Antrag des Verteidigers von der Verhandlung ausgeschlossen.
Der Prozess wurde schließlich auf unbestimmte Zeit vertagt, weil ebenfalls auf Antrag des Verteidigers noch ein neuro-psychiatrisches Gutachten über eine mögliche eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten eingeholt wird. Detail am Rande: Nachdem die beiden Frauen Ende 2015 die Polizei informiert hatten und die Vernehmung des Mannes im Februar 2016 geplant war, war der Salzburger nicht mehr auffindbar. Er legte dann selbst den Ermittlern eine Spur: Anfang April war in einem Facebook-Posting zu lesen, dass er sich in Spanien ein Haus bauen wolle. Noch im April wurde er zur Verhaftung ausgeschrieben und in Südspanien festgenommen.