Nach einem schweren Unfall auf einem Kindererlebnishof in Steinerkirchen (oö. Bez. Wels-Land) Ende August mit zehn Verletzten hat die Staatsanwaltschaft Wels einen Strafantrag wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gemeingefährdung gegen den Betreiber und Errichter eines Podests eingebracht. Der Prozess startet Ende Jänner 2017. Das berichtete das "Neue Volksblatt" (Samstag-Ausgabe).
Gutachten
"Grundlage ist ein Sachverständigengutachten", wird Pressesprecher Christian Hubmer in dem Bericht zitiert. Demnach wäre bei der Wiedererrichtung des "Piratenschlosses", das für Gruppenfotos verwendet wird, absehbar gewesen, dass die Tragfähigkeit nicht gegeben war.
"Alle Standards eingehalten"
Seitens der Geschäftsführung des Hofes wurde damals betont, alle Sicherheitsstandards eingehalten zu haben. Der TÜV Austria wies die Aussage zurück, die Geräte seien TÜV-geprüft gewesen. Der Erlebnishof hätte kein Sicherheitszertifikat der Prüforganisation besessen, hieß es in einer Aussendung. Der Erlebnishof hätte über keine regelmäßigen Prüfungen des TÜV verfügt. Für den Betreiber gilt die Unschuldsvermutung.
Siebenjährige eingeliefert
23 Kinder im Alter von vier bis neun Jahren und eine Mutter waren Ende August für ein Gruppenfoto auf eine rund 1,20 Meter hohe Plattform geklettert. Plötzlich löste sich die Verankerung und die Plattform, die auf zwei Baumstümpfen in 1,20 Metern Höhe befestigt war, kippte nach vorne. Eine Siebenjährige wurde schwer verletzt und musste ins Linzer Uniklinikum eingeliefert werden. Acht weitere Kinder und die Frau erlitten leichte Verletzungen. Sie konnten nach einer ambulanten Versorgung im Welser Krankenhaus nach Hause gehen.
(Schluss) mib/gu