Die Unesco ist von den neuen Plänen für das Heumarkt-Areal in Wien nicht begeistert. Es bestehe die Gefahr, dass Wien in die Rote Liste des gefährdeten Welterbes aufgenommen wird, hieß es in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Anschließend drohe die Aberkennung des Welterbestatus für die Innenstadt - falls es nicht zu einer Überarbeitung kommt.

Die Gesamthöhe des Projekts mit den neu festgesetzten 66,3 Metern entspreche nicht den Vorgaben, wie es in der Mitteilung hieß: "Die Unesco fordert seit 2012 die maximale Bauhöhe mit 43 Metern zu begrenzen."

"Nach vier Jahren Befassung und Beanstandung des Projekts am Heumarkt durch die Unesco hat die Stadt Wien nun auch den letzten sehr präzisen Vorgaben des Komitees im Juli 2016 nicht entsprochen", kritisierte Eva Nowotny, die Präsidentin der Österreichischen Unesco-Kommission. Der nächste Schritt sei nun eine weitere Befassung des Welterbekomitees im Juli 2017 in Krakau. Dort drohe die Aufnahme in die Rote Liste.

"Welterbe bedeutet, kulturelles Erbe von außergewöhnlichem universellen Wert für nachfolgende Generationen zu schützen und zu erhalten. Die Welterbestätte Wien umfasst weniger als zwei Prozent des gesamten Stadtgebietes von Wien. Die Begründung für die Aufnahme in die Welterbeliste war: Das historische Stadtzentrum Wien zählt in der Geschlossenheit seiner historisch gewachsen Stadtstruktur zu den schönsten und bedeutendsten Stadtdenkmälern Europas und spiegelt die großen Entwicklungsstufen - Mittelalter, Barock und Gründerzeit - auf beeindruckende Weise wider", gab Gabriele Eschig, die Generalsekretärin der heimischen Unesco-Kommision zu bedenken.

Projekt in Kernzone

Die Welterbestätte umfasse eine Kernzone von rund 3,7 Quadratkilometern und eine Pufferzone von 4,6 Quadratkilometern. "Das Heumarkt-Projekt liegt in der Kernzone, dem sensibelsten Teil einer Welterbestätte," warnte Eschig.

Das Unesco-Welterbe-Komitee stellte im Juli 2016 fest, dass sich das Bauvorhaben in seiner damaligen Form negativ auf den "außergewöhnlichen universellen Wert" der Innenstadt auswirkt und forderte Planungsänderungen in Bezug auf Höhe, Maßstab, Masse und Gestaltung des Bauprojekts. Österreich (als Unesco-Vertragspartner, Anm.) wurde ersucht, bis zum Februar 2017 einen aktualisierten Bericht über die Umsetzung dieser Maßnahmen vorzulegen. Die geforderten Änderungen, so wurde heute bekräftigt, seien "nicht verhandelbar".