Im Fall des Missbrauchs eines Buben im Theresienbad in Wien-Meidling ist am Mittwoch ein 21-Jähriger erneut der Vergewaltigung schuldig gesprochen worden. Der Prozess gegen den Flüchtling aus dem Irak musste zum Teil wiederholt werden, weil der Oberste Gerichtshof (OGH) das Ersturteil - sechs Jahre Haft - wegen Feststellungsmängeln aufgehoben hatte. Jetzt muss er sieben Jahre hinter Gitter.
Während andere Anklagepunkte - schwerer sexueller Missbrauch eines Unmündigen und Verleumdung - bereits rechtskräftig erledigt sind, musste ein Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Beate Matschnig nun noch einmal die inkriminierte Vergewaltigung verhandeln. Der OGH hat in diesem Umfang eine Neudurchführung des Verfahrens angeordnet.
Bub in Hallenbad vergewaltigt - Sieben Jahre Haft
Der Iraker war im September 2015 über die Balkanroute nach Österreich gekommen. Drei Monate später, am 2. Dezember, packte er im Hallenbad einen Zehnjährigen an der Hand, zerrte ihn in eine WC-Kabine, verriegelte die Tür und verging sich an dem unmündigen Schüler. Der 21-Jährige bekannte sich wie im ersten Prozessgang schuldig. Es sei vom "Satan befallen" gewesen und hätte ein "Blackout" gehabt.
Posttraumatische Belastungsstörung
Da bei dem Buben einem psychiatrischen Gutachten zufolge eine posttraumatische Belastungsstörung aufgetreten ist, die einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist, waren im Fall der Vergewaltigung bis zu 15 Jahre Haft möglich. Das Kind erlitt auch Hämatome an beiden Hüften. "Da kann man sich vorstellen, wie fest er den Buben gehalten hat", sagte Staatsanwalt Wolfram Bauer. Dem Gericht erschienen im Hinblick auf das fast noch jugendliche Alter des Angeklagten, seiner bisherigen Unbescholtenheit und geständigen Verantwortung sieben Jahre angemessen.
Der damals 20-Jährige war noch im Hallenbad festgenommen worden. Der missbrauchte Bub hatte sich an den Bademeister gewandt, der die Polizei verständigte. Umgehend setzten sich Beamte der ums Eck gelegenen Polizeiinspektion Hufelandgasse in Bewegung, die den Verdächtigen beim Springen vom Dreimeterbrett wahrnehmen konnten und abführten. In seiner polizeilichen Erstbefragung beschuldigte er zunächst einen 15-jährigen Badbesucher, danach legte er ein Geständnis ab und erklärte laut Einvernahmeprotokoll, er sei seinen "Gelüsten nachgegangen". Er habe "seit vier Monaten keinen Sex mehr gehabt".
Der Mann hatte im Irak als Taxifahrer gearbeitet. Im September 2013 heiratete er, seine Frau bekam bald danach ein Kind. Im August 2015 entschied er sich, den Irak zu verlassen, um seinen Angaben zufolge für sich und seine Familie "etwas aufzubauen".
Die nun verhängten sieben Jahre Haft seien in Zusammenhang mit den bereits rechtskräftigen Verurteilungen zu sehen, sagte Richterin Matschnig. Dem Gesetz entsprechend wurde nämlich auch der Strafausspruch aufgehoben. Im zweiten Rechtsgang musste eine neue Strafe festgesetzt werden. Zudem wurde dem Buben der von Opferanwalt Zaid Rauf geforderte Schmerzengeldbetrag in der Höhe von 5.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Roland Kier bat im Namen seines Mandanten um drei Tage Bedenkzeit.