Der St. Pöltner hatte am 11. September gegen 15.30 Uhr das Gebäude in Brand gesteckt, "um sich an seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu rächen", sagte die Staatsanwältin: "Der Angeklagte wollte nicht, dass der Reitstall von anderen Leuten genutzt wird."
"Wahrscheinlich habe ich einen Zorn gehabt", meinte der 49-Jährige, der sich schuldig bekannte, zu seinem Motiv. Er war nach dem Besuch eines Feuerwehrfestes mit dem Fahrrad zum Hof gefahren und hatte seine Ex-Partnerin mit zwei Männern im Stüberl sitzen gesehen. "Ich habe das Feuerzeug genommen und die hintere Wand angezündet", erzählte er.
Der Mann hatte laut eigenen Angaben den Hof mit seiner damaligen Lebensgefährtin instand gesetzt. Mit der Pächterin hatte er bis zur Trennung einige Monate vor dem Brand jahrelang in einer On-Off-Beziehung gelebt. Der Eigentümer des Anwesens hatte ihm heuer Hausverbot erteilt, "das habe ich nicht fair gefunden", sagte der Angeklagte.
Das Feuer hatte sich am 11. September rasch ausgebreitet, da im Stall Heu und Stroh gelagert wurden. Durch den Brand wurde laut Polizei ein großer Teil der Wirtschaftsgebäude und Stallungen zerstört. Der Sachschaden liege über 300.000 Euro, sagte der Eigentümer im Zeugenstand. Personen wurden bei dem Brand nicht verletzt, auch die sechs Pferde wurden gerettet. Im Einsatz gestanden waren sechs Feuerwehren mit 116 Mitgliedern.
Nach der Tat war der Mann mit dem Fahrrad zu einer Tankstelle in Obergrafendorf gefahren. Dort war er auf seine Ex-Lebensgefährtin getroffen, die am Steuer eines Autos saß. "Ich habe ihn gefragt, warum er den Hof angezündet hat", berichtete die Frau am Mittwoch im Zeugenstand, die Begegnung habe nur wenige Sekunden gedauert.
Mehrere Biere vor Tat
Der 49-Jährige gab am Mittwoch an, vor der Tat zwei bis drei Bier auf dem Feuerwehrfest getrunken zu haben. Außerdem habe er eine große Menge Psychopax zur Beruhigung genommen - ob das vor oder nach dem Brand war, wusste er nicht mehr. Sein Mandant "hätte die Ereignisse nicht so detailliert schilden können, wenn er die Psychopharmaka vor der Tat genommen hätte", meinte der Verteidiger, der im Schlussplädoyer auf das Geständnis des 49-Jährigen verwies.
Das Geständnis wirkte sich mildernd bei der Strafbemessung aus. Erschwerend kamen zwei einschlägige Vorstrafen hinzu, erklärte der Richter. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.