Das teilte das Land Oberösterreich am Donnerstag mit. Die in Teilen des Bundeslandes bereits bestehende Stallhaltungspflicht wird auf die Bezirke Gmunden, Vöcklabruck und Kirchdorf ausgedehnt.
Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger (ÖVP) betonte, dass bisher keine Fälle bei Nutz- und Hausgeflügel in Oberösterreich aufgetreten seien. "Die Ausdehnung der Stallpflicht ist eine Vorsichtsmaßnahme um eine Ansteckung des Hausgeflügels durch Wildvögel auch weiterhin bestmöglich zu verhindern", so der Landesrat.
Stallpflicht
Bereits seit 24. November gilt in der oberösterreichischen Grenzregion zu Salzburg eine Stallpflicht, nachdem in dem Nachbarbundesland Salzburg am Grabensee eine am Vogelgrippe-Virus verendete Ente gefunden worden war. Betroffen sind seither auch alle Gemeinden, die direkt an den großen Seen - also etwa Attersee und Traunsee - sowie entlang der Flüsse Salzach, Inn und des oberen Teils der Donau liegen.