Nach einer Verhandlungsdauer von sechs Monaten sind am Donnerstag im fortgesetzten Prozess um einen tödlichen Streit im Lehener Park vom 22. September 2015 in der Stadt Salzburg die restlichen Urteile ergangen. Der 16-jährige Hauptbeschuldigte wurde wegen Mordes an einem 50-jährigen Türken und schwerer Körperverletzung zu sieben Jahren Haft nicht rechtskräftig verurteilt.

Die sieben anderen Angeklagten erhielten wegen diverser Körperverletzungsdelikte - unter anderem wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge - Strafen in der Höhe von 15 Monaten teilbedingt bis zu vier Jahren unbedingt. Bei den acht Beschuldigten handelt sich um Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge aus Afghanistan. Zwei Urteile mit Strafrahmen von 15 Monaten teilbedingt und 18 Monaten teilbedingt sind bereits rechtskräftig. Bei allen anderen Urteilen gab Staatsanwalt Leon-Atris Karisch keine Erklärung ab, die Verteidiger erbaten drei Tage Bedenkzeit.

Notwehr?

Zur Vorgeschichte: An jenem 22. September war es im Lehener Park zwischen zwei rivalisierenden Gruppen aus Afghanistan und der Türkei zu einem heftigen Streit gekommen. Im Zuge der Schlägerei soll der 16-jährige Afghane den 50-jährigen Türken erstochen haben. Der Prozess startete im Mai gegen insgesamt zwölf Männer im Alter von 16 bis 37 Jahren. Vier Männer, die zur türkischen Gruppe gehörten, wurden am 23. Juni wegen Raufhandels zu bedingten Strafen zwischen drei und sechs Monaten nicht rechtskräftig verurteilt.

Der wegen Mordes verurteilte Afghane beteuerte im Verfahren, aus Notwehr gehandelt und dem Mann auch nur einen Messerstich versetzt zu haben. Er habe Angst bekommen, weil ihn der Türke angreifen habe wollen. Zu seiner Verteidigung habe er mit dem Messer herumgefuchtelt, dabei habe er den Mann unbeabsichtigt am Rücken getroffen, schilderte der 16-Jährige.

Doch der erweiterte Schöffensenat am Landesgericht Salzburg unter Vorsitz von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski folgte der Argumentation des Staatsanwaltes. Der Bursche habe den Tod des Türken sehr wohl in Kauf genommen, ein bedingter Tötungsvorsatz reiche bereits für einen Schuldspruch wegen Mordes. Bei der Tatwaffe habe es sich um ein "großes, schweres und offensichtlich sehr scharfes Messer" gehandelt. Laut der gerichtsmedizinischen Sachverständigen ist davon auszugehen, dass die Stichbewegung sogar mit Nachdruck gesetzt worden sei. "Der Stichkanal im Rücken beträgt jedenfalls zehn Zentimeter", erläuterte die Vorsitzende.

Nicht reden sondern kämpfen

Für das Gericht stand fest: "Sinn und Zweck der Zusammenkunft war nicht das Reden, sondern das Kämpfen. Es ist um eine ausgemachte Schlägerei gegangen", betonte Maxones-Kurkowski. Auslöser "allen Übels" sei ein eifersüchtiges Verhalten eines angeklagten, 19-jährigen Afghanen gewesen, sagte die Richterin. Am Tag vor der Tat im Lehener Park war der 18-jährige Sohn des 50-jährigen Türken mit der Freundin des 19-Jährigen am Vorplatz des Salzburger Hauptbahnhofes ins Gespräch gekommen. Das dürfte den Afghanen und einigen nun mitangeklagten Burschen, die mit ihm unterwegs waren, geärgert haben. Sie schlugen der Anklage zufolge mit einer Gürtelschnalle auf den Türken ein. Der Verletzte erzählte zu Hause, was am Bahnhof passiert war. Deshalb sollen sein Vater und Verwandte eine "Aussprache" mit den Afghanen für den nächsten Tag im Lehener Park arrangiert haben.

Die afghanische Gruppe habe für den Kampf zumindest vier, wenn nicht gar sechs Messer aus einem Versteck geholt und sich auch mit Bierflaschen bewaffnet, erklärte die Vorsitzende. Die türkische Gruppe habe sich mit Holzstecken bewaffnet, die Männer seien körperlich robust gewesen. Die acht Gegner aus Afghanistan "waren jung, fit und flink wie die Wiesel". Die Richterin gab auch zu bedenken: "Das Wesen der Rauferei besteht darin, dass man letztlich Sieger sein will. Bei Schlägerei gibt es Notwehr oder ein Nothilferecht so gut wie gar nicht."