Mit langjährigen Haftstrafen für die Hauptangeklagten ist im Straflandesgericht der Prozess um eine Wiener Spedition zu Ende gegangen, die sich von der Finanz über 20 Millionen Euro erschlichen haben soll. Die langjährige Geschäftsführerin wurde nach dem Finanzstrafgesetz zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von acht Millionen Euro, davon sechs Millionen unbedingt verurteilt.

Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Monaten

Im Fall der Uneinbringlichkeit setzte der Schöffensenat (Vorsitz: Wolfgang Etl) eine Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Monaten fest. Eine Vertraute der 69-Jährigen - die Adoptivtochter ihrer verstorbenen Schwester - fasste als Beitragstäterin dreieinhalb Jahre Haft und eine Geldstrafe von vier Millionen Euro, davon drei Millionen unbedingt aus. Sie soll für die Hauptangeklagte Bargeldbehebungen und Botengänge erledigt haben. Ihre Ersatzfreiheitsstrafe wurde mit zwölf Monaten bemessen.

Ein langjähriger Bekannter der 69-Jährigen, der die Manipulationen buchhalterisch aufrechterhalten haben soll, bekam zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Zudem wurde eine Geldstrafe von 400.000 Euro verhängt, davon die Hälfte unbedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Spedition hatte Monat für Monat vom Finanzamt ohne großes Nachfragen mehrere 10.000 Euro überwiesen bekommen. Dass der geltend gemachte Vorsteuerabzug auf manipulierten Unterlagen beruhte, blieb 21 Jahre lang unentdeckt. Erst 2014 flogen die Machenschaften auf. "Für mich ist das ein skrupelloses Vorgehen, gepaart mit Wegschauen der Finanz", so Staatsanwalt Günter Gößler zu Beginn der Verhandlung Ende September.

Zweimalige Prüfung durch Finanzbehörden

Die Firma war im Tatzeitraum zwei Mal von den Finanzbehörden eingehend geprüft worden, ohne dass dem Treiben ein Ende gesetzt worden wäre. 2003 wurde im Rahmen einer Betriebsprüfung sogar explizit die Umsatzsteuer-Voranmeldung in Augenschein genommen. Dabei trat zutage, dass es an Belegen für den Vorsteuerabzug fehlte. 500.000 Euro wurden daraufhin zwar gestrichen, ansonsten gab es aber keine weiteren Konsequenzen.

Das führte dazu, dass die Spedition auch nach 2003 weiter ihren Vorsteuerabzug geltend machen konnte, indem sie angebliche Aufwendungen ins Treffen führte, die in Wahrheit gar nicht existierten. Eben so wenig gab es die behaupteten Erlöse im Auslandsgeschäft - die Tätigkeit der Firma beschränkte sich auf Österreich. Lieferungen ins Ausland wären bei Erhalt des Vorsteuerabzugs steuerbefreit gewesen. Weil es in der Buchhaltung keinen einzigen Beleg für die behaupteten Länder übergreifenden Transporte gab, tischte die Firma der Finanz die Geschichte auf, sämtliche Unterlagen wären bei einer Feuersbrunst verbrannt.

"In Restmüllcontainer geschmissen"

Als es eng wurde und eine dritte Betriebsprüfung anstand, täuschte die Geschäftsführerin einen Einbruch vor und trug drei Kisten mit Unterlagen sowie ein "schwarzes Buch" davon, wie sie dem Gericht gestand: "Das hab' ich alles am Weg nach Hause in den Restmüllcontainer geschmissen."

Laut Anklage setzte sich der inkriminierte Schaden aus 16 Millionen Euro an hinterzogener Umsatzsteuer und 1,75 Millionen bzw. 1,9 Millionen an unterschlagener Körperschafts- bzw. Kapitalertragssteuer zusammen. Die 69 Jahre alte Geschäftsführerin, die vor dem Konkurs der Spedition im Jänner 2015 auch noch 94.000 Euro vom Firmenkonto abgeräumt haben soll, hatte sich grundsätzlich schuldig bekannt, allerdings behauptet, ihre mittlerweile verstorbene Schwester habe das System geboren. Sie habe dieses nach deren Ableben nur übernommen und fortgesetzt. Die Mitangeklagten hatten sich "nicht schuldig bekannt".