Der Grazer Amokfahrer ist in erster Instanz zu lebenslanger Haft verurteilt und - trotz angenommener Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit - zusätzlich in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Diese Möglichkeit sieht Paragraf 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch (StGB) vor. Derzeit befinden sich 379 Personen auf Basis dieser Bestimmung im Maßnahmenvollzug (Stichtag: 26.9.).
Nach Amokfahrer-Urteil
Derzeit gibt es 379 Zurechnungsfähige im Maßnahmenvollzug
![Fast 400 Personen empfingen in Österreich ein ähnliches Urteil wie der Grazer Amoklenker Fast 400 Personen empfingen in Österreich ein ähnliches Urteil wie der Grazer Amoklenker](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/gk9ix5-866544DE-23E0-4B0D-ABD2-A801BE835D08_v0_l.jpg/alternates/WIDE_1200/866544DE-23E0-4B0D-ABD2-A801BE835D08_v0_l.jpg)