Helmut Elsner kam in Begleitung seiner Frau Ruth und eines Arztes in den Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts.

Die BAWAG als Privatbeteiligte im Verfahren hat Subsidiaranklage erhoben, weil sie Elsners Pensionsabfindung in Höhe von 6,8 Millionen Euro zurückbekommen will. Die Bawag erhob den Vorwurf des schweren Betruges gegen ihren Ex-Chef und klagte Elsner als Subsidiarklägerin an, weil die Staatsanwaltschaft auf eine neuerliche Anklage verzichtet hatte. Elsner hatte schon wegen Untreue im ersten BAWAG-Prozess rechtskräftig die Höchststrafe von zehn Jahren Haft bekommen, von der er viereinhalb Jahre abgesessen hatte, bis er 2011 für haftunfähig erklärt worden war.

Sieg für Elsner

Doch den Kampf um die Millionen hat Elsner vorerst gewonnen: Er ist vom Vorwurf freigesprochen worden. Das hat das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Christian Böhm Montagnachmittag entschieden.

Die BAWAG werde auf den Zivilrechtsweg verwiesen und müsse die Kosten des Verfahrens tragen, sagte Böhm bei der Urteilsverkündung im Wiener Straflandesgericht.

Seine im Jahr 2000 ausgezahlte Pensionsabfindung in Höhe von 6,8 Millionen Euro hatte Elsner in seine Privatstiftung Gambit eingebracht und damit eine Villa in Südfrankreich gekauft. Das Vermögen ist seit dem BAWAG-Prozess gesperrt.

"Wir reden aneinander vorbei"

Im Verfahren ist Elsner einmal mehr eine Reise in die Vergangenheit angetreten. Ausführlich legten er und sein Anwalt Andreas Stranzinger heute vor Gericht die Rolle des Spekulanten Wölfgang Flöttl dar, dem Elsner noch immer die Schuld für die Pleite der Ex-Gewerkschaftsbank gibt.

Richter Christian Böhm gab sich redlich Mühe, Elsner davon zu überzeugen, dass dies nicht Verfahrensgegenstand sei. Als Elsner wieder einmal ausholen wollte, wurde es Böhm zu bunt: "Herr Elsner, wir reden aneinander vorbei!" Auf die Frage des Richters, ob er sich zum Vorwurf, er habe bei seiner Pensionsabfindung die Bank betrogen, schuldig bekenne, sagte Elsner: "Selbstverständlich nicht schuldig. Ich kann nachweisen, dass hier geschwindelt wurde, und zwar von der BAWAG."

Beruf: Pensionist

Elsner wirkte zu Beginn der Verhandlung leicht geschwächt, als Beruf gab er Pensionist an, sein Wohnort ist der bayrische Kurort Bad Reichenhall. Wenn er in Wien sei, halte er sich an der Meldeadresse seine Frau auf, so der einst schillernde Bankmanager im dünn besetzten großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts. Vermögen habe er keines, denn das Geld der Pensionsabfindung befinde sich in der Privatstiftung, die seiner Frau und ihm gehört - und diese sei durch das Verfahren blockiert. Im übrigen schulde er der BAWAG laut einem Urteil zehn Millionen Euro - plus Verfahrenskosten, wie sein Verteidiger ergänzte.

Der Rechtsvertreter der BAWAG skizzierte dann eine Art überfallsartige Stiftungsgründung, die mit steuerlichen Nachteilen für Elsner verbunden gewesen sei. Gegründet habe Elsner die Stiftung, um möglichst schnell den Erlös der Pensionsabfindung vor möglichen Rückforderungen in Sicherheit zu bringen. Das Ganze sei so schnell gegangen, dass in den Stiftungsunterlagen nicht einmal die Namen der Stiftungsgründer richtig geschrieben seien.

Freispruch gefordert

Der Vertreter der BAWAG betonte, dass Elsner den Aufsichtsrat getäuscht hatte, was wiederum Elsner in seiner Vernehmung durch Böhm bestritt.

Elsners Anwalt Stranzinger führte aus, dass sein Klient freizusprechen sei: Elsner habe die Bank gar nicht betrügen können über den Verlust der BAWAG-Gelder, da diese nicht verloren, sondern noch auf Flöttls Konten gewesen seien.

Über Malversationen zu spät informiert

Der frühere Aufsichtsratspräsident der BAWAG und ehemalige ÖGB-Finanzreferent Günter Weninger belastete den angeklagten Elsner. Hätte er beim Aufsichtsratsbeschluss über Elsners Pensionsabfindung am 23. November 2000 von Elsners Malversationen gewusst, hätte er dem nicht zugestimmt, sagte Weninger als Zeuge aus.

Der Spekulant Wolfgang Flöttl sei für ihn nach den Verlusten von 1998, als er 600 Millionen Schilling der BAWAG verloren hatte, ein "rotes Tuch" gewesen. Er habe beim Beschluss der Pensionsabfindung nicht gewusst, dass Elsner Flöttl wieder neues Geld für Spekulationen gegeben hatte, und Flöttl das neue Geld ebenfalls verloren habe, sagte Weninger. Erst im Dezember 2000 - also nach dem Aufsichtsratsbeschluss zur Pensionsabfindung - habe er von Elsner von den neuerlichen hohen Verlusten Flöttls bei Spekulationen mit BAWAG-Geldern erfahren. 

Die Pensionsabfindung sei auf Wunsch Elsners zustandegekommen, obwohl der damalige Generaldirektor noch weiter gearbeitet habe. Er habe Elsner gedrängt, er solle das Geld nicht anrühren, bevor er aus der Bank ausscheide, das habe ihm Elsner zugesichert, sagte Weninger.

Viereinhalb Jahre im Gefängnis

Da Elsner bereits wegen Untreue zur Höchststrafe, 10 Jahre Haft, verurteilt worden war, hat die Staatsanwaltschaft auf eine weitere Verfolgung wegen Verdachts auf Betrugs verzichtet.

Elsner behauptet seit Jahren, dass Investor Wolfgang Flöttl die BAWAG-Milliarden nicht verspekuliert sondern eingesteckt habe. Flöttl weist diese Vorwürfe zurück. Flöttl war im zweiten BAWAG-Prozess von Richter Böhm freigesprochen worden. Elsner war viereinhalb Jahre im Gefängnis, bis er 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt wurde.

Elsner, begleitet von seiner Frau Ruth
Elsner, begleitet von seiner Frau Ruth © APA/HELMUT FOHRINGER